Aktualisiert am 27.10.2022
Effektiver Gesundheitsschutz, soziale Ausnahmen
Vom Stadtrat beschlossen: Die SPD/Volt-Fraktion bringt ihre Vorstellungen im neuen Luftreinhalteplan für München erfolgreich ein
Saubere Luft und ein funktionierendes Arbeits- und Wirtschaftsleben sind für die SPD/Volt-Fraktion im Münchner Stadtrat kein Widerspruch. Deshalb hat sie intensiv verhandelt, bis jetzt ein neuer Luftreinhalteplan vorliegt, der genau zu München passt: Er führt zu weniger Verkehr innerhalb des Mittleren Rings, weil alte Diesel-Autos nur noch mit berechtigtem Anliegen einfahren dürfen. Aus familiären Gründen, bei Arztbesuchen und für die Arbeit gibt es Ausnahmen.
Jahrelang hat der Freistaat Bayern der Stadt München effektiven Gesundheitsschutz versagt: Die Entscheidung, wie die Luftqualität in München und insbesondere am Mittleren Ring verbessert werden kann, hat er immer wieder verschoben – und die Verantwortung im vergangenen Jahr gleich ganz auf die Kommunen abgeschoben.
Drei Gerichtsverfahren liefen da bereits, noch immer werden die Grenzwerte an vier Messstellen überschritten (Landshuter Allee, Tegernseer Landstraße und Leuchtenbergring). Jetzt steht die Landeshauptstadt in der Pflicht, und muss in einer sehr herausfordernden Zeit handeln, in denen Menschen mit explodierenden Energiekosten und steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert sind.
„Ohne Fahrverbote bleibt die Luft in München zu schlecht. Das haben uns alle Expert*innen bescheinigt“, sagt Anne Hübner, Vorsitzende der SPD/Volt-Fraktion. „Deshalb haben wir uns für soziale Ausnahmen und faire Übergangsfristen eingesetzt. Mit allen Beteiligten werden wir im Gespräch bleiben. Wir versprechen, dass wir die Gesundheit aller Münchner*innen schützen. Und gleichzeitig sichern wir zu, dass durch die heutige Entscheidung niemand in seiner Existenz gefährdet. Wir finden für jede*n eine Lösung.“
In dieser Krise steht die SPD/Volt an der Seite der Münchner*innen, um ihnen zusätzliche Belastungen zu ersparen. Das vom Stadtrat jetzt beschlossene Vorgehen beinhaltet deshalb einen Drei-Stufen-Plan. Werden die Grenzwerte eingehalten, entfallen die folgenden Schritte. Bis mindestens 31. März 2024 dürfen vom Fahrverbot betroffene Diesel-Besitzer*innen mit berechtigtem Anliegen auch auf und innerhalb des Mittleren Rings fahren.
Konkret wurde folgendes beschlossen:
Ab 1. Februar 2023 tritt ein Fahrverbot für Diesel der Klasse Euro 4 und schlechter in Kraft. Ausnahmen gibt es aus beruflichen Gründen (Lieferverkehr, soziale und pflegerische Hilfsdienste, Rettungsdienste, Polizei und Versorgungsfahrzeuge, Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern, Spezialfahrzeuge wie Kräne oder Zugmaschinen von Schaustellern, Schwerlasttransporter, Arztbesuche, Fahrten von Schichtarbeiter*innen, Baustellenverkehr, Veranstaltungstechnik), familiären Gründen (soziale und pflegerische Hilfsdienste, Umzug, Pflege von Familienangehörigen, Betreuung von Kindern) und gesundheitlichen Gründen (Arztbesuche, Pflege) sowie nicht abschließend definierte Härtefälle. Vom 1. Oktober 2023 sind auch Diesel der Klasse Euro 5 betroffen. In Stufe 3 ab 1. April 2024 sind dann Einzelgenehmigungen nötig, die pauschalen Ausnahmen entfallen.
Bis dahin wird die Stadtverwaltung auf Anregung der SPD/Volt-Fraktion ein Konzept erarbeiten, wie Menschen mit geringem Einkommen oder anderen schwerwiegenden Gründen, die kein Ersatzfahrzeug anschaffen können, die Einfahrt weiterhin ermöglicht werden kann. Außerdem wird es Öffentlichkeitskampagnen zur Information der Bevölkerung geben.