Aktualisiert am 08.01.2023

Mieter*innen im Schlachthofviertel schützen

Die gewachsenen Strukturen in den Stadtvierteln und bezahlbaren Wohnraum erhalten: Dafür kämpft die SPD/Volt-Fraktion. Einen wichtigen Schritt hierzu wird der Stadtrat am Mittwoch, 11. Januar, beschließen, wenn der Planungsausschuss die Erhaltungssatzung im Schlachthofviertel unbefristet verlängert. Doch auch in diesem Fall zeigt sich: Wirksamen Mieter*innenschutz kann es nur geben, wenn Kommunen die gerichtlich gekippten Vorkaufsrechte endlich zurückbekommen.

 Zwei U-Bahn-Stationen, mehrere Buslinien, die Nähe zum Südfriedhof und der Isar, das neue Volkstheater und unzählige Restaurants und Bars: Das Schlachthofviertel wird immer attraktiver – mit negativen Folgen für die Menschen, die jetzt dort leben. In den vergangenen zehn Jahren wurden 15,4 Prozent der Wohnungen umgebaut, in ganz München waren es 6,3 Prozent. Die Durchschnittsmieten liegen 37,8 Prozent über den Mieten vor drei Jahren.

Ein wichtiger Schritt, diese Entwicklung einzubremsen, ist die unbefristete Verlängerung der Erhaltungssatzung „Schlachthofviertel“, die für das Gebiet zwischen der Ruppertstraße im Süden, entlang der Lindwurmstraße bis zu Augsburgerstraße und im Osten durch die Maistraße sowie dem Schlachthofgelände an der Tumblingerstraße gilt. In den 4900 Wohnungen dort leben 8400 Menschen. In Erhaltungssatzungsgebieten stehen alle Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentum oder Teileigentum unter dem Genehmigungsvorbehalt der Stadt. Auch für Baumaßnahmen braucht es eine Erlaubnis, damit kein überdurchschnittlicher Standard entsteht.

Das politische Ziel der SPD/Volt-Fraktion ist nach wie vor, dass ganz München zum Erhaltungssatzungsgebiet wird. Im konkreten Fall wird sie daher nachfragen, warum das Gebiet im Bereich Waltherstraße, Frauenlobstraße und Reisingerstraße nicht aufgenommen werden kann. Denn hier gibt es noch bezahlbaren Wohnraum, der geschützt werden muss.

Seit Herbst 2021 hat die Stadt allerdings kein Vorkaufsrecht mehr. Das hatte das Bundesverwaltungsgericht so für ganz Deutschland entschieden. Luxusmodernisierungen und damit eine Vertreibung angestammten Bewohner*innen können somit kaum mehr verhindert werden. In München konnten seitdem mehr als 649 Wohnungen (Stand 3.11.22) nicht geschützt werden, davon 39 Wohnungen im Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt. Die SPD/Volt-Fraktion setzt sich mit ihrem Oberbürgermeister Dieter Reiter für eine entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene ein.

„Es ist wichtig Erhaltungssatzungen, zukunftsfest zu machen und sie unbefristet zu erlassen. Dies machen wir mit dem Beschluss über die Erhaltungssatzung im Schlachthofviertel – um zumindest Luxussanierungen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen unter Vorbehalt zu stellen. Aber wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass mehr Menschen durch Erhaltungssatzungen geschützt werden und dass wir das Vorkaufsrecht zurückbekommen. Die FDP muss ihre Blockade aufgeben.“

Simone Burger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD/Volt-Fraktion