Abschiebebeobachtung am Flughafen München ermöglichen
Aktualisiert am 14.05.2021
Antrag
Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat dafür ein, dass am Flughafen München eine Abschiebebeobachtung analog zu Berlin, Frankfurt oder Düsseldorf stattfinden kann, damit sichergestellt ist, dass die Menschenrechte auch für Geflüchtete am Münchner Flughafen gelten.
Begründung
Eine Abschiebebeobachtung hat die Aufgabe, die Praxis von Abschiebungen als unabhängige Instanz zu beobachten und zu dokumentieren. Damit soll Transparenz in einem allgemein nicht zugänglichen und öffentlich nicht kontrollierten Bereich staatlichen Handelns hergestellt werden.
Über den Münchner Flughafen werden inzwischen die drittmeisten Personen aus Deutschland abgeschoben. Im Jahr 2020 waren das laut Bundestagsdrucksache (19/27007) 1039 Personen. Darüber hinaus berichtet der EUROPÄISCHE AUSSCHUSS ZUR VERHÜTUNG VON FOLTER UND UNMENSCHLICHER ODER ERNIEDRIGENDER BEHANDLUNG ODER STRAFE IN DEUTSCHLAND (CPT/Inf 2019- 14) von Misshandlung und Gewalt bei einer Abschiebung nach Afghanistan am Münchner Flughafen und gibt entsprechende Empfehlungen ab.
gez.
Barbara Likus
Anne Hübner
Lena Odell
Christian Köning
Roland Hefter
Christian Müller
Cumali Naz
Fraktion SPD/Volt
Dominik Krause
Gudrun Lux
Mona Fuchs
Nimet Gökmenoğlu
Angelika Pilz-Strasser
Clara Nitsche
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/CPT-Bericht-2019.html