Abstandsflächenregelung überprüfen

Aktualisiert am 07.12.2016

Die SPD Fraktion fordert die Überprüfung, inwieweit mit dem Erlass einer Abstandsflächensatzung mehr Baurecht geschaffen werden kann.

Antrag

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten zu prüfen, inwieweit mit dem Erlass einer Abstandsflächensatzung mehr Baurecht geschaffen werden kann.

Begründung:

Die Bayerische Bauordnung sieht grundsätzlich vor, dass als Abstandsfläche zwischen zwei Gebäuden die Wandhöhe (= 1 H) einzuhalten ist, mindestens jedoch 3 m; an zwei Seiten darf die Abstandsflächentiefe auf 0,5 H, mindestens 3 m, reduziert werden.

Art. 6 Abs. 7 BayBO eröffnet allerdings für die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, durch Satzung für ihr Gebiet oder Teile ihres Gebiets die einzuhaltende Abstandsflächen auf 0,4 H zu reduzieren, in Gewerbe- und Industriegebieten sogar auf 0,2 H.

In München gehen die freien Flächen, auf denen bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, langsam zur Neige. Deshalb müssen die Potenziale des Baurechts sowohl in Bebauungsplänen als auch bei der Nachverdichtung bestehender Wohnsiedlungen bestmöglich genutzt werden. Durch eine maßvolle Reduzierung der Abstandsflächen könnte dieses Potenzial weiter erhöht werden. Die Stadt Nürnberg hat seit 01.08.2016 bereits eine solche Satzung.

gez.

Alexander Reissl
Heide Rieke
Ulrike Boesser
Hans Dieter Kaplan
Renate Kürzdörfer
Christian Müller

Stadtratsmitglieder