Änderung der Bezirksausschusssatzung

Aktualisiert am 21.10.2014

Anpassung der Aufwandsentschädigungen

Antrag
-1. § 18 der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München
(Bezirksausschuss-Satzung) vom 10.12.2004, in der Fassung vom 24.03.2014, wird
mit Wirkung zum 01.01.2015 wie folgt geändert:

  • In Abs. 1 1. Halbsatz wird die Zahl „51,–“ durch die Zahl „70,–“ ersetzt;
  • In Abs. 1 2. Halbsatz wird die Zahl „26,–“ durch die Zahl „35,–“ ersetzt;
  • In Abs. 2 Satz 1wird die Zahl „26,–“ durch die Zahl „35,–“ ersetzt;
  • In Abs. 6 1. Halbsatz Buchst. a) wird die Zahl „440,–“ durch die Zahl „560,–“
    ersetzt;
  • In Abs. 6 1. Halbsatz Buchst. b) wird die Zahl „506,–“ durch die Zahl „650,–“
    ersetzt;
  • In Abs. 6 2. Halbsatz wird die Zahl „77,–“ durch die Zahl „100,–“ ersetzt.

-2. Die Haushaltsansätze für die Aufwandsentschädigungen der
Bezirksausschussmitglieder werden erstmals für den Haushalt 2015 entsprechend
erhöht.

Begründung:
Die Aufwandsentschädigungen für Bezirksausschussmitglieder und -funktionsträger
wurden Ende der 1990er Jahre letztmals erhöht. Zum 01.01.2002 erfolgte eine geringfügige Anpassung im Rahmen der Euroumstellung auf die heute noch gültigen
Beträge. Eine Dynamisierung oder ein Inflationsausgleich der Aufwandsentschädigungen
ist in der Bezirksausschuss-Satzung nicht vorgesehen.

In § 4 Abs. 1 Satz 5 der Hauptsatzung ist für die Aufwandsentschädigungen der
Stadtratsmitglieder eine Dynamisierung proportional zur Bezügeanpassung der Beamten
in der Besoldungsgruppe A 16 geregelt.

Das Grundgehalt eines Beamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 16 betrug nach
der bis zum 31.12.2001 gültige Tabelle 10.040,36 DM, umgerechnet 5.133,55 Euro. Nach
der seit 01.01.2014 gültigen Tabelle beträgt das Gehalt nun 6.495,00 Euro. Das
Endgrundgehalt in der Besoldungsgruppe A 16 ist somit seit 2001 um rund 26,5 %
gestiegen.

Basierend auf diesem Faktor sollten auch die Aufwandsentschädigungen der
Bezirksausschussmitglieder angepasst werden.

Eine jährliche Dynamisierung entsprechend der Regelung für die Stadtratsmitglieder wird wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes und der vergleichsweise geringen jährlichen Erhöhungsbeträge nicht vorgeschlagen. Die Anpassung der
Aufwandsentschädigungen sollte aber bei den Bezirksausschüssen jeweils zu einer neuen
Amtsperiode erfolgen.

Im Gegenzug wurde aber bei den vorgeschlagenen Sätzen die sich aus dem
Erhöhungsfaktor von 26,5 % ergebenden Beträge auf runde Beträge aufgerundet.

gez.

Alexander Reissl
Hans Dieter Kaplan
Bettina Messinger

Stadtratsmitglieder der SPD

Hans Podiuk
Dr. Alexander Dietrich

Stadtratsmitglieder der CSU