Änderung der Satzung für die Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen der Landeshauptstadt München (S 35)

Aktualisiert am 23.07.2014

Wunsch der Stadtratskommission nachkommen

Antrag
Die Satzung der Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen der Landeshauptstadt München soll im § 5 (Vorsitz der Kommission) beim Absatz 1 wie folgt geändert bzw. ergänzt werden: Die Kommission wählt aus ihrer Mitte eine vorsitzende Person und zwei Stellvertretungen. Alle drei Personen müssen dem Münchner Stadtrat angehören. Die Aufgabenteilung wird in einer Geschäftsordnung geregelt. Vorsitz und Stellvertretung werden alle 3 Jahre gewählt.

Begründung:
Die Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen hat sich am 17.07.2014 mit diesem Satzungsänderungswunsch befasst und stimmt diesem zu. Die Gleichstellungsstelle war ebenfalls mit dieser Satzungsänderung befasst und hat keine Einwände.

gez.

Bettina Messinger
Ulrike Boesser
Anne Hübner

für die SPD-Stadtratsfraktion

Ulrike Grimm
Sabine Pfeiler
Heike Kainz
Kristina Frank

für die CSU-Stadtratsfraktion