Änderung der Straßenverkehrsordnung: neue Ampelregelungen für Radler

Aktualisiert am 04.03.2016

Die SPD-Fraktion fragt nach: Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus den neuen Ampelregelungen für Radler?

Anfrage

  1. Welche Maßnahmen hat das KVR geplant, um auf die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (§ 37 II Nr. 6 StVO) ab 1.1.2017 zu reagieren?

  2. Wie viele Lichtzeichenanlagen, wo ein Radweg neben einem Gehweg verläuft, sind mit einer eigenen Fahrradampel ausgestattet worden?

  3. Bis wann sollen die noch fehlenden Radwegampeln (Frage 2) noch nachgerüstet werden?

Begründung:

Die Regeln in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind kompliziert, was die Gültigkeit von Ampeln für Radfahrer angeht. Bisher galt folgende Regelungen: „Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.“ Mit der Änderungen der StVO im Jahr 2013 gilt nun Folgendes: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.“ (§ 37 II Nr. 6 StVO)

Ab 2017 gelten also die Ampeln für den Fahrverkehr auch für Radfahrer – egal ob sie auf der Fahrbahn fahren oder auf einem Radweg. Nach Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen müssen sie sich dann nicht mehr richten. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer ein Fahrzeug lenken und keine Fußgänger sind. Radfahren könnte so schneller, komfortabler und sicherer werden. Sind Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, gelten dort vorhandene eigene Fahrradampeln oder auch gemeinsame Fußgänger-/Radfahrersymbole. Eigene Radfahrersignalisierungen mit längeren Grünzeiten verbessern aber die Bedingungen für den Radverkehr und sind gemeinsamen Signalisierungen für Fußgänger und Radfahrer vorzuziehen.
Das KVR wollte sich deshalb die Anlagen, wo ein Radweg neben einem Gehweg verläuft, anschauen und gegebenenfalls mit einer Radlerampel nachrüsten. Nach eigenen Angaben des KVR handelt es sich um ca. 50 Lichtzeichenanlagen, die keine eigene Radlerampel haben.

gez.
Bettina Messinger
Kathrin Abele
Simone Burger
Verena Dietl
Haimo Liebich
Jens Röver
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder