Änderung der Zweckentfremdungssatzung

Aktualisiert am 13.09.2019

Antrag

Das Sozialreferat prüft, ob durch Änderung der Zweckentfremdungssatzung ein absolutes Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Fremdbeherbergung möglich ist.

Begründung

Der Stadtrat der Stadt Düsseldorf hat am 29.08.2019 eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen, welche eine Zweckentfremdung durch Fremdbeherbergung vollumfänglich, d.h. bereits ab dem ersten Tag, verbietet. Dadurch ist eine Vermietung an Touristen über Airbnb, Booking etc. nicht mehr möglich und aufwändige Kontrollen durch die Verwaltung hinsichtlich der erlaubten Dauer der Vermietung entfallen.

Das Sozialreferat wird gebeten zu prüfen, ob ein derartiges Vorgehen in München durch eine Änderung der Zweckentfremdungssatzung, welche derzeit eine erlaubte Vermietung von 8 Wochen pro Kalenderjahr beinhaltet, ebenfalls möglich ist.

gez.

Christian Müller
Marian Offman
Renate Kürzdörfer
Verena Dietl
Christian Vorländer

Stadtratsmitglieder