Aktueller Stand der Radwegebenutzungspflicht

Aktualisiert am 13.11.2015

Die SPD-Stadtratsfraktion möchte einen Bericht zum Stand der Radwegebenutzungspflicht im Vergleich mit Köln

Anfrage

Dem Stadtrat wird dargestellt,
-wie viele Stadtbezirke bereits auf Aufhebung der Radwegebenutzungs- pflicht überprüft wurden.
-falls diese Überprüfung noch nicht in allen Stadtbezirken stattgefunden hat, wann diese Untersuchung ansteht und wann geplant ist, diese für die gesamte Stadt abzuschließen.
-wie viele von den rund 360 Radverkehrsanlagen bereits von der Benutzungspflicht befreit wurden (bitte Straßennamen und Stadtbezirk auflisten)
-ob sich und falls ja wie sich die Vorgehensweise aktuell von der Stadt Köln unterscheidet.

Begründung:

„Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Herbst 2010 dürfen Radfahrer nur dort zur Benutzung der Radwege gezwungen werden, wo das Fahren auf der Straße eine „konkrete Gefahr“ bedeutet. Vielmehr sollen Radfahrer überall dort, wo es möglich ist, auf der Straße im fließenden Verkehr mitfahren dürfen. Denn laut Unfallstatistik und Aussagen vieler Experten fahren Radfahrer auf der Straße häufig am sichersten, weil sie dort vom Kraftfahrzeugverkehr besser gesehen werden und es daher deutlich seltener zu Konflikten mit abbiegenden Fahrzeugen kommt.
Seither überprüft das Kreisverwaltungsreferat nach und nach alle Radwege in München und hat bereits in über 70 Straßen die Benutzungspflicht durch Abbau der blauen Radwegschilder aufgehoben.“
(Quelle http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Verkehr/Radln-in-Muenchen/Radwegebenutzungspflicht.html)

Gleichzeitig hört man, dass Köln jetzt einen anderen Weg einschlägt und die Radwegbenutzungspflicht flächendeckend aufhebt und den Radlern die Wahl gibt, ob sie zügig auf der Straße oder eher langsam auf dem Radweg fahren möchten.

Der ursprüngliche gemeinsame Antrag der Fraktionen im Kölner Stadtrat lautet aber etwas anders:

„Die Verwaltung wird gebeten,
1. zügig die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben, wo nicht aufgrund einer qualifizierten Gefahrenlage eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden muss, und somit den Radfahrenden durch Abnahme der blauen Schilder an den Radwegen die Wahlfreiheit zu geben, entweder den Radweg oder die Straße zu benutzen. Anhand vorhandener Daten soll die Verwaltung dem Verkehrsausschuss eine Liste der Sofortmaßnahmen sowie der Wege vorlegen, die erst nach weitergehenden Maßnahmen von der Benutzungspflicht ausgenommen werden können….“

Deshalb stellt sich hier die Frage, ob Köln einen anderen Weg als München einschlägt.

gez.
Bettina Messinger
Kathrin Abele
Christian Amlong
Simone Burger
Verena Dietl
Hans Dieter Kaplan
Haimo Liebich
Dr. Ingo Mittermaier
Heide Rieke
Jens Röver
Klaus Peter Rupp
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Christian Vorländer
Beatrix Zurek

Stadtratsmitglieder