Ambulante ärztliche Versorgung in München sichern I – Kinderärzte für alle Stadtquartiere!
Aktualisiert am 31.01.2020
Antrag
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, seine Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) über ein Verteilungssystem von Arztpraxen, insbesondere Kinderarztpraxen, analog zum Berliner Modell fortzuführen und zu intensivieren. Ziel dabei soll die Optimierung des Zulassungssystems sein, damit eine gerechtere und insbesondere gleichmäßige und bedarfsdeckende Verteilung von Kinderärzten über das gesamte Stadtgebiet gesichert werden kann.
Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung aufgefordert, sich beim Zulassungsausschuss für ein kommunales Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu bewerben, um den Bedarf in kinderärztlich unterversorgten Stadtquartieren zu decken.
Begründung
Etliche Stadtgebiete Münchens sind nicht ausreichend mit Kinder- und Jugendmedizinischen ambulanten Praxen versorgt, besonders gravierend stellt sich dies aktuell u.a. im Münchner Norden und der Messestadt Riem dar. So konnte bspw. trotz großer Bemühungen für Riem noch kein Kinderarzt gewonnen und angesiedelt werden, obwohl im Quartier viele Familien mit Kindern wohnen und ein hoher Bedarf gegeben ist.
Neue Praxis-Niederlassungen sind nicht möglich, weil für das Stadtgebiet kein Kassenstandort für eine Kinderarztpraxis mehr verfügbar ist. Der Verteilerschlüssel der KVB sieht das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt München als ein Zuweisungsgebiet an, auf das nach dem Schlüssel eine bestimmte Anzahl an Zulassungen erteilt wird. Das aktuelle System differenziert dabei nicht zwischen den verschiedenen Stadtteilen, so dass Niederlassungen neuer Praxen von den Ärztinnen und Ärzten verständlicherweise besonders in den attraktiven und innenstadtnahen Quartieren angestrebt werden.
Die KVB ist hier in der Pflicht, die flächendeckende ambulante kinderärztliche Versorgung zu gewährleisten. Sie muss sämtliche Möglichkeiten ausnutzen, die Zulassungen so zu steuern, dass gerade kinderärztliche Praxen auch im großstädtischen Raum gerecht und gleichmäßig verteilt sind.
In Berlin wurde die „Berliner Bedarfsplanungs-Richtlinie“ geschaffen, welche es erlaubt, bei der Bestimmung des Versorgungsbedarfs neben dem Demografiefaktor auch sozio-ökonomische Faktoren mit einem Sozialindex zu berücksichtigen. Es gab dazu einen gemeinsamen Letter of Intent (LOI) der Berliner Senatsverwaltung, der KVB und der Krankenkassen/Ersatzkassen über eine andere Steuerung der Versorgung. Darin wurde festgehalten, welche Bezirke nach der neuen Berechnung unterversorgt sind und dass das Ziel eine gerechte Verteilung ist. Diese Unterschiede wurden dem Zulassungsausschuss als Kriterium an die Hand gegeben. Praxissitzverlegungen in bislang unterdurchschnittlich versorgte Bezirke sollten dadurch erleichtert und in überdurchschnittlich gut versorgte Bezirke vermieden werden. Die finale Entscheidung obliegt aber nach wie vor den Zulassungsgremien. Die Erfahrungen mit diesem Modell sind positiv.
Die Situation in München verschärft sich zusehends, weswegen wir den Oberbürgermeister bitten, dieser Angelegenheit eine hohe Priorität einzuräumen und seine Verhandlungen mit der KVB über das „Berliner Model“ fortzuführen und noch zu intensivieren.
Darüber hinaus muss Stadt ihrerseits alle Möglichkeiten ausschöpfen, um der kinderärztlichen Unterversorgung in bestimmten Stadtbereichen entgegenzutreten. Deshalb muss die Stadt hier auch neue Wege gehen und soll sich darum beim Zulassungsausschuss für ein kommunales MVZ bewerben, um diese Bedarfe zu decken.
gez.
Simone Burger
Kathrin Abele
Dr. Ingo Mittermaier
Haimo Liebich
Julia Schönfeld-Knor
Stadtratsmitglieder