Ambulante ärztliche Versorgung in München sichern I – Kinderärzte für alle Stadtquartiere!

Aktualisiert am 31.01.2020

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, seine Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) über ein Verteilungssystem von Arztpraxen, insbesondere Kinderarztpraxen, analog zum Berliner Modell fortzuführen und zu intensivieren. Ziel dabei soll die Optimierung des Zulas­sungssystems sein, damit eine gerechtere und insbesondere gleichmäßige und bedarfsdeckende Verteilung von Kinderärz­ten über das gesamte Stadtgebiet gesichert werden kann.

Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung aufgefordert, sich beim Zulas­sungsausschuss für ein kommunales Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu bewerben, um den Bedarf in kinderärzt­lich unterversorgten Stadtquartieren zu decken.

Begründung

Etliche Stadtgebiete Münchens sind nicht ausreichend mit Kinder- und Jugendmedizinischen ambu­lanten Praxen versorgt, besonders gravierend stellt sich dies aktuell u.a. im Münchner Norden und der Messestadt Riem dar. So konnte bspw. trotz großer Bemühungen für Riem noch kein Kinderarzt gewonnen und angesiedelt werden, obwohl im Quartier viele Familien mit Kindern wohnen und ein hoher Bedarf gegeben ist.

Neue Praxis-Niederlassungen sind nicht möglich, weil für das Stadtgebiet kein Kassenstandort für eine Kinderarztpraxis mehr verfügbar ist. Der Verteilerschlüssel der KVB sieht das gesamte Stadt­gebiet der Landeshauptstadt München als ein Zuweisungsgebiet an, auf das nach dem Schlüssel eine bestimmte Anzahl an Zulassungen erteilt wird. Das aktuelle System differenziert dabei nicht zwischen den verschiedenen Stadtteilen, so dass Niederlassungen neuer Praxen von den Ärztinnen und Ärzten verständlicherweise besonders in den attraktiven und innenstadtnahen Quartieren an­gestrebt wer­den.

Die KVB ist hier in der Pflicht, die flächendeckende ambulante kinderärztliche Versorgung zu gewähr­leisten. Sie muss sämtliche Möglichkeiten ausnutzen, die Zulassungen so zu steuern, dass gerade kinderärztliche Praxen auch im großstädtischen Raum gerecht und gleichmäßig verteilt sind.

In Berlin wurde die „Berliner Bedarfsplanungs-Richtlinie“ geschaffen, welche es erlaubt, bei der Be­stimmung des Versorgungsbedarfs neben dem Demografiefaktor auch sozio-ökonomische Faktoren mit einem So­zialindex zu berücksichtigen. Es gab dazu einen gemeinsamen Letter of Intent (LOI) der Berliner Senatsverwaltung, der KVB und der Kranken­kassen/Ersatzkassen über eine andere Steue­rung der Versorgung. Darin wurde festgehalten, welche Bezirke nach der neuen Berechnung unter­versorgt sind und dass das Ziel eine gerechte Verteilung ist. Diese Unterschiede wurden dem Zulas­sungsausschuss als Kriterium an die Hand gegeben. Praxissitzverlegungen in bislang unterdurch­schnittlich versorgte Bezirke sollten dadurch erleichtert und in überdurchschnittlich gut versorgte Bezirke ver­mieden werden. Die finale Entscheidung obliegt aber nach wie vor den Zulassungs­gremien. Die Erfah­rungen mit diesem Modell sind positiv.

Die Situation in München verschärft sich zusehends, weswegen wir den Oberbürgermeister bitten, dieser Angelegenheit eine hohe Priorität einzuräumen und seine Verhandlungen mit der KVB über das „Berliner Model“ fortzuführen und noch zu intensivieren.

Darüber hinaus muss Stadt ihrerseits alle Möglichkeiten ausschöpfen, um der kin­derärztlichen Unter­versorgung in bestimmten Stadtbereichen entgegenzutreten. Deshalb muss die Stadt hier auch neue Wege gehen und soll sich darum beim Zulassungsausschuss für ein kommunales MVZ bewer­ben, um diese Bedarfe zu decken.

gez.
Simone Burger
Kathrin Abele
Dr. Ingo Mittermaier
Haimo Liebich
Julia Schönfeld-Knor

Stadtratsmitglieder