Ambulante ärztliche Versorgung in München sichern II – Hausärztliche Abdeckung für das ganze Stadtgebiet!

Aktualisiert am 31.01.2020

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, seine Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) über ein Verteilungssystem von Arztpraxen, insbesondere Hausarztpraxen, analog zum „Berliner Modell“ fortzuführen und zu intensivieren. Ziel dabei soll die Optimierung des Zulassungs­systems sein, damit eine gerechtere und insbesondere gleichmäßige und bedarfsdeckende Vertei­lung von Haus- und Allgemeinärz­ten über das gesamte Stadtgebiet gesichert werden kann.

Begründung

Etliche Stadtgebiete Münchens sind nicht ausreichend mit Haus- und Allgemeinmedizinischen ambu­lanten Praxen versorgt. Besonders gravierend stellt sich hierbei die Situation von barrierefrei zugäng­lichen Praxen und/oder Praxen mit Hausbesuchsangeboten, bspw. für ältere oder mobilitätseinge­schränkte Patientinnen und Patienten dar.

Neue Praxis-Niederlassungen sind nicht möglich, weil für das Gebiet München und Umgebung kein Kassenstandort für eine Hausarztpraxis mehr verfügbar ist. Dem Verteilerschlüssel der KVB zufolge umfasst das Zuweisungsgebiet das gesamte Stadtge­biet und Umland der Landeshauptstadt Mün­chen. Auf dieses enorm großflächigen Areal wird entsprechend dem KVB-Schlüssel eine bestimmte Anzahl an Zulassungen erteilt. Das aktuelle System differenziert dabei nicht zwischen Stadt und Um­land und auch somit nicht zwischen den verschiedenen Stadtteilen. Das bedingt, dass Niederlas­sungen neuer Praxen und Praxisumzüge von den Ärztinnen und Ärzten verständlicherweise beson­ders in den attraktiven und und zentralen Lagen angestrebt wer­den.

Die KVB ist hier in der Pflicht, die flächendeckende ambulante haus- und allgemeinärztliche Versor­gung zu gewähr­leisten. Sie muss sämtliche Möglichkeiten ausnutzen, die Zulassungen so zu steuern, dass gerade Hausärztinnen und Allgemeinmedizinerinnen auch im großstädtischen Raum gerecht und gleich­mäßig verteilt sind.

In Berlin wurde die „Berliner Bedarfsplanungs-Richtlinie“ geschaffen, welche es erlaubt, bei der Be­stimmung des Versorgungsbedarfs neben dem Demografiefaktor auch sozio-ökonomische Faktoren mit einem So­zialindex zu berücksichtigen. Es gab dazu einen gemeinsamen Letter of Intent (LOI) der Berliner Senatsverwaltung, der KVB und der Kranken­kassen/ Ersatzkassen über eine andere Steue­rung der Versorgung. Darin wurde festgehalten, welche Bezirke nach der neuen Berechnung unter­versorgt sind und dass das Ziel eine gerechte Verteilung ist. Diese Unterschiede wurden dem Zulas­sungsausschuss als Kriterium an die Hand gegeben. Praxissitzverlegungen in bislang unterdurch­schnittlich versorgte Bezirke sollten dadurch erleichtert und in überdurchschnittlich gut versorgte Bezirke ver­mieden werden. Die finale Entscheidung obliegt aber nach wie vor den Zulassungs­gremien. Die Erfah­rungen mit diesem Modell sind positiv.

Die Situation in München verschärft sich zusehends, weswegen wir den Oberbürgermeister bitten, dieser Angelegenheit eine hohe Priorität einzuräumen und seine Verhandlungen mit der KVB über das „Berliner Modell“ fortzuführen und noch zu intensivieren.

gez.
Simone Burger
Kathrin Abele
Dr. Ingo Mittermaier
Haimo Liebich
Julia Schönfeld-Knor

Stadtratsmitglieder