Ambulante ärztliche Versorgung in München sichern II – Hausärztliche Abdeckung für das ganze Stadtgebiet!
Aktualisiert am 31.01.2020
Antrag
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, seine Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) über ein Verteilungssystem von Arztpraxen, insbesondere Hausarztpraxen, analog zum „Berliner Modell“ fortzuführen und zu intensivieren. Ziel dabei soll die Optimierung des Zulassungssystems sein, damit eine gerechtere und insbesondere gleichmäßige und bedarfsdeckende Verteilung von Haus- und Allgemeinärzten über das gesamte Stadtgebiet gesichert werden kann.
Begründung
Etliche Stadtgebiete Münchens sind nicht ausreichend mit Haus- und Allgemeinmedizinischen ambulanten Praxen versorgt. Besonders gravierend stellt sich hierbei die Situation von barrierefrei zugänglichen Praxen und/oder Praxen mit Hausbesuchsangeboten, bspw. für ältere oder mobilitätseingeschränkte Patientinnen und Patienten dar.
Neue Praxis-Niederlassungen sind nicht möglich, weil für das Gebiet München und Umgebung kein Kassenstandort für eine Hausarztpraxis mehr verfügbar ist. Dem Verteilerschlüssel der KVB zufolge umfasst das Zuweisungsgebiet das gesamte Stadtgebiet und Umland der Landeshauptstadt München. Auf dieses enorm großflächigen Areal wird entsprechend dem KVB-Schlüssel eine bestimmte Anzahl an Zulassungen erteilt. Das aktuelle System differenziert dabei nicht zwischen Stadt und Umland und auch somit nicht zwischen den verschiedenen Stadtteilen. Das bedingt, dass Niederlassungen neuer Praxen und Praxisumzüge von den Ärztinnen und Ärzten verständlicherweise besonders in den attraktiven und und zentralen Lagen angestrebt werden.
Die KVB ist hier in der Pflicht, die flächendeckende ambulante haus- und allgemeinärztliche Versorgung zu gewährleisten. Sie muss sämtliche Möglichkeiten ausnutzen, die Zulassungen so zu steuern, dass gerade Hausärztinnen und Allgemeinmedizinerinnen auch im großstädtischen Raum gerecht und gleichmäßig verteilt sind.
In Berlin wurde die „Berliner Bedarfsplanungs-Richtlinie“ geschaffen, welche es erlaubt, bei der Bestimmung des Versorgungsbedarfs neben dem Demografiefaktor auch sozio-ökonomische Faktoren mit einem Sozialindex zu berücksichtigen. Es gab dazu einen gemeinsamen Letter of Intent (LOI) der Berliner Senatsverwaltung, der KVB und der Krankenkassen/ Ersatzkassen über eine andere Steuerung der Versorgung. Darin wurde festgehalten, welche Bezirke nach der neuen Berechnung unterversorgt sind und dass das Ziel eine gerechte Verteilung ist. Diese Unterschiede wurden dem Zulassungsausschuss als Kriterium an die Hand gegeben. Praxissitzverlegungen in bislang unterdurchschnittlich versorgte Bezirke sollten dadurch erleichtert und in überdurchschnittlich gut versorgte Bezirke vermieden werden. Die finale Entscheidung obliegt aber nach wie vor den Zulassungsgremien. Die Erfahrungen mit diesem Modell sind positiv.
Die Situation in München verschärft sich zusehends, weswegen wir den Oberbürgermeister bitten, dieser Angelegenheit eine hohe Priorität einzuräumen und seine Verhandlungen mit der KVB über das „Berliner Modell“ fortzuführen und noch zu intensivieren.
gez.
Simone Burger
Kathrin Abele
Dr. Ingo Mittermaier
Haimo Liebich
Julia Schönfeld-Knor
Stadtratsmitglieder