Anfrage: Mietschulden, Darlehen und Mietabsenkungsverfahren bei älteren Menschen im Grundsicherungsbezug
Aktualisiert am 20.03.2015
Die SPD-Fraktion stellt Fragen zu verschiedenen Unterstützungsprogrammen, die ältere Menschen bei finanziellen Engpässen in Anspruch nehmen können, um ein bestehendes Mietverhältnis aufrecht zu erhalten.
Das Sozialreferat wird gebeten, zu den folgenden Fragen Auskunft zu geben:
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Welches Verfahren existiert im Sozialbürgerhaus (Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit), ältere Menschen bei Mietschulden zu unterstützen, um den Wohnungsverlust zu vermeiden? In wie vielen Fällen mit Mietschulden wurde die Fachstelle in den letzten 12 Monaten tätig? In wie vielen dieser
Haushalte lebten Menschen im Rentenalter? In welchen Fällen werden Mietschulden übernommen; welche Faktoren geben den Ausschlag, ob als Darlehen oder als Beihilfe? In wie vielen Fällen konnte der Wohnungsverlust vermieden werden? -
Bei wie vielen Haushalten, in denen Personen ab 65 Jahren Grundsicherung beziehen, wurden in den letzten 12 Monaten Mietabsenkungsverfahren wegen überhöhter Miete durchgeführt? Wie viele Haushalte mussten in der Folge umziehen? Sind Menschen in Folge des Verfahrens wohnungslos geworden, wenn ja, wie viele?
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Wie viele Personen im Bezug von Grundsicherung im Alter erhalten derzeit einen gekürzten monatlichen Regelsatz, weil sie vom Sozialbürgerhaus bewilligte Darlehen zurückzahlen müssen? Bei wie vielen Personen beträgt diese Kürzung mehr als 10 % des Regelsatzes (420 Euro)? Aus welchen Gründen wurden die Darlehen bewilligt?
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Welchen Regelsatz für Menschen ab 65 Jahren sieht das Sozialreferat als absolute Untergrenze an, d.h., welcher Betrag muss auch nach Abzug der Darlehensrückzahlung unbedingt verbleiben?
Begründung
Der Regelsatz ist das vom Gesetzgeber definierte Existenzminimum. Auf Dauer sollte niemand darunter leben müssen. Dies gilt insbesondere für ältere Menschen. Kürzungen des Regelsatzes, auch durch die Rückzahlung von bewilligten Darlehen, müssen deshalb sowohl der Höhe als auch der Dauer nach auf das absolut notwendige Maß begrenzt sein.
Zudem sollten angesichts des sehr angespannten Wohnungsmarktes behördliche Entscheidungen möglichst nie zum Verlust der Wohnung führen.
gez.
Anne Hübner
Beatrix Zurek
Christian Müller
Verena Dietl
Stadtratsmitglieder