Anfrage: Regularien zur Mitnahme von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, Rollatornutzerinnen und Rollatornutzern sowie Kinderwagen, Fahrrädern und ähnlichen Hilfsmitteln in Fahrzeugen des städtischen ÖPNV

Aktualisiert am 12.05.2015

Die SPD-Fraktion möchte wissen, wie die Regularien zur Mitnahme von Personen mit Rollstühlen, Rollatoren oder ähnlichen Mitteln in der Praxis aussehen.

Anfrage

Vor dem Hintergrund eines Vorfalles aus der Vorwoche, wonach der bekannten Behindertensportlerin Birgit Kober mehrfach mit ihrem Rollstuhl der Zugang zu einer Trambahn der MVG verwehrt worden sein soll, bitten wir die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie wird derzeit die Beförderung von Personen mit Rollstühlen, Rollatoren oder ähnlichen Mitteln zu Unterstützung von Menschen mit (Geh-) Behinderungen im Fahrgastnetz der MVG gehandhabt? Inwieweit spielen Bauart und Beschaffenheit beispielsweise von Rollstühlen bzw. bestimmter Rollstuhlbauteile hierbei eine Rolle?

  2. Welche Regelungen gelten darüber hinaus – je nach Beförderungsmittel – für die Mitnahme von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen nicht-motorisierten Fahrzeugen?

  3. Warum wurde Frau Kober am Mittwoch, 06.05.2015, mehrfach der Zugang zu
    Trambahnen der MVG verweigert?

gez.

Verena Dietl
Beatrix Zurek
Bettina Messinger
Christian Müller
Dr. Constanze Söllner-Schaar

Stadtratsmitglieder