Anfrage zu Lieferservice mit Münchner Kindl-Werbung in Form des kleinen Stadtwappens

Aktualisiert am 26.02.2016

Die SPD-Stadtratsfraktion will klären lassen, wie gegen die gewerbliche Verwendung des Münchner Kindls für Werbezwecke Dritter rechtlich vorgegangen werden kann.

In München wirbt der Lieferservice „alkoport“ für Getränke und Partyausstattung mit dem Münchner Kindl, das aussieht wie das durch Satzung geschützte kleine Stadtwappen und einen amtlichen/behördlichen Eindruck vermittelt. Daher fragen wir an:

  1. Ist die gewerbliche Verwendung des Münchner Kindls in Form des kleinen Stadtwappens für den vornehmlichen Verkauf von Alkohol rechtlich möglich beziehungsweise genehmigungsfähig?

  2. Welche juristischen Schritte können eingeleitet werden?

gez.

Alexander Reissl
Bettina Messinger
Beatrix Zurek

Stadtratsmitglieder