Anfrage zum Artenschutz von Tieren bei Gehölzarbeiten
Aktualisiert am 26.03.2015
Die SPD-Fraktion möchte wissen, wie die Stadt München die Umsetzung des Artenschutzgesetzes kontrolliert.
-
Welche Möglichkeiten hat die Stadt bei privaten Grundstückseigentümern dafür zu sorgen, dass sich diese an den „Allgemeinen Artenschutz“ und den „Besonderen Artenschutz“ bei der Beseitigung und dem Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern halten und deshalb keine Tiere zu Schaden kommen?
-
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den „Allgemeinen Artenschutz“ und den „Besonderen Artenschutz“ auf städtischen Grundstücken sicherzustellen?
-
Welche Maßnahmen werden ergriffen den „Besonderen Artenschutz“ nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz durchzusetzen? Dieser verbietet die Zerstörung tatsächlich vorhandener oder regelmäßig benutzter Brut- oder Nistplätze besonders geschützter Arten, z.B. die Spechthöhle im Baumstamm oder die von Fledermäusen regelmäßig benutzte Baumhöhle.
-
Wie kann aus Sicht der Verwaltung die Sensibilität für den Artenschutz bei Grundstückseigentümern und Gartenbaufirmen erhöht werden?
-
Was unternimmt die Stadt konkret, wenn gegen die Vorschriften zum Artenschutz verstoßen wird?
Ziel des „Allgemeinen Artenschutzes“ ist es, den wild lebenden Tieren in der Zeit zwischen dem 1. März und 30. September weder durch Fällungen noch durch Schnittmaßnahmen unnötig Nist- und Brutstätten zu entziehen. Doch auch außerhalb dieser Zeit muss z. B. bei Baumfällungen auf den „Besonderen Artenschutz“ geachtet werden. In letzter Zeit kam es leider zu mehreren Vorfällen bei denen gegen den Artenschutz verstoßen wurde. Dabei wurden Eichhörnchen und Fledermäuse getötet.
gez.
Bettina Messinger
Stadtratsmitglied