Anpassung der Unterkunftsgebühren für Geflüchtete
Aktualisiert am 23.12.2022
Antrag
Die städtischen Gebührensatzungen für die dezentralen Unterkünfte für Geflüchtete werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf die Gebührensätze des Freistaats für Gemeinschaftsunterkünfte angepasst. Eine vorherige Zustimmung der Regierung von Oberbayern ist einzuholen.
Begründung:
Durch das Urteil des BayVGH vom 14.04.2021 wurde die Gebührensatzung des Freistaats für rechtswidrig erklärt. Der Freistaat hat daraufhin im November 2021 eine neue Gebührenordnung mit deutlich reduzierten Gebührensätzen erlassen. Die Gebührensatzung der Landeshauptstadt München war nicht Gegenstand des Verfahrens und ist derzeit weiterhin rechtskräftig. Sie berücksichtigt jedoch das Sozialstaatsprinzip nicht ausreichend und ist deshalb unbedingt anzupassen um hier zu menschenwürdigen und angemessenen Gebühren aus Sicht der Bewohner*innen zukommen und nicht dem Äquivalenzprinzip und dem Kostendeckungsprinzip eine höhere Wertigkeit einzuräumen. Die Regierung von Oberbayern ist nach Art. 4 AufnG grundsätzlich für den die Errichtung und den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen zuständig. Die Kommunen handeln hier im Auftrag der Regierung im übertragenen Wirkungskreis (Art.6 AufnG), so dass eine Gleichbehandlung der Geflüchteten staatlicher und städtischer Unterkünfte unabweisbar ist. Die Maßnahme ist kostenneutral, da die eingenommenen Gebühren an die Regierung von Oberbayern abgegeben werden. Eine Zustimmung der Regierung von Oberbayern ist zwar notwendig, kann aber auf Basis der neuen staatlichen Gebührensatzung kaum versagt werden.
gez.
Christian Müller
Anne Hübner
Christian Köning
Cumali Naz
Roland Hefter
Micky Wenngatz
Lena Odell
Barbara Likus
SPD/Volt-Fraktion
Clara Nitsche
Bernd Schreyer
Marion Lüttig
Sofie Langmeier
Anja Berger
Nimet Gökmenoğlu
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
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