Anpassung der Unterkunftsgebühren für Geflüchtete

Aktualisiert am 23.12.2022

Antrag

Die städtischen Gebührensatzungen für die dezentralen Unterkünfte für Geflüchtete werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf die Gebührensätze des Freistaats für Gemeinschaftsunterkünfte angepasst. Eine vorherige Zustimmung der Regierung von Oberbayern ist einzuholen.

Begründung:

Durch das Urteil des BayVGH vom 14.04.2021 wurde die Gebührensatzung des Freistaats für rechtswidrig erklärt. Der Freistaat hat daraufhin im November 2021 eine neue Gebührenordnung mit deutlich reduzierten Gebührensätzen erlassen. Die Gebührensatzung der Landeshauptstadt München war nicht Gegenstand des Verfahrens und ist derzeit weiterhin rechtskräftig. Sie berücksichtigt jedoch das Sozialstaatsprinzip nicht ausreichend und ist deshalb unbedingt anzupassen um hier zu menschenwürdigen und angemessenen Gebühren aus Sicht der Bewohner*innen zukommen und nicht dem Äquivalenzprinzip und dem Kostendeckungsprinzip eine höhere Wertigkeit einzuräumen. Die Regierung von Oberbayern ist nach Art. 4 AufnG grundsätzlich für den die Errichtung und den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen zuständig. Die Kommunen handeln hier im Auftrag der Regierung im übertragenen Wirkungskreis (Art.6 AufnG), so dass eine Gleichbehandlung der Geflüchteten staatlicher und städtischer Unterkünfte unabweisbar ist. Die Maßnahme ist kostenneutral, da die eingenommenen Gebühren an die Regierung von Oberbayern abgegeben werden. Eine Zustimmung der Regierung von Oberbayern ist zwar notwendig, kann aber auf Basis der neuen staatlichen Gebührensatzung kaum versagt werden.

gez.

Christian Müller

Anne Hübner

Christian Köning

Cumali Naz

Roland Hefter

Micky Wenngatz

Lena Odell

Barbara Likus

SPD/Volt-Fraktion

Clara Nitsche

Bernd Schreyer

Marion Lüttig

Sofie Langmeier

Anja Berger

Nimet Gökmenoğlu

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

 

 

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