Aktualisiert am 26.11.2024
Leichtere Steuerbefreiung für Assistenzhunde
SPD/Volt stimmt Bürokratieabbau zu
Assistenzhunde können künftig leichter von der Hundesteuer befreit werden. Der Finanzausschuss des Stadtrats hat dazu die neuen bundesweit geltenden Assistenzhundeverordnung in die Münchner Hundeverordnung aufgenommen.
Antragstellende müssten künftig nur noch den standardisierten Assistenzhundeausweis vorlegen. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich und schützt die Privatsphäre der Betroffenen, da weniger sensible persönliche Daten benötigt werden.
Der Finanzausschuss hat zudem beschlossen, dass für Hunde, die aus dem Tierheim geholt werden, zwei Jahre lang keine Hundesteuer fällig wird. Bisher galt das nur ein Jahr lang.
„Es ist nur ein kleiner Beschluss im Stadtrat, bedeutet für viele Menschen aber eine große Erleichterung im Alltag: Mit der Übernahme der Regeln aus der neuen Verordnung des Bundes wird es viel leichter, Assistenzhunde von der Hundesteuer befreien zu lassen. Wir entlasten hier Menschen von überbordender Bürokratie, die ohnehin viel in ihrem Leben zu kämpfen haben. Das ist uns sehr wichtig. Wichtig war uns auch, die Steuerbefreiung für Tierheimhunde zu verlängern. Hier wollen wir Anreize schaffen, damit die Tiere schnell ein neues Zuhause finden.“
Die SPD/Volt-Stadtratsfraktion im Münchner Rathaus hat ihren Kurs klar gesetzt: Für ein soziales München, in dem alle gut leben, das verlässlich funktioniert, sicher ist. Und das den Anspruch verfolgt, die ökologischste Großstadt Europas zu werden. Wir machen Politik, die klug soziale, ökologische, wirtschaftliche und finanzielle Aspekte miteinander denkt. Wir gehen nicht den bequemen, sondern den zukunftsfähigen Weg.