Ausweitung der Rettungswachen im Münchner Stadtgebiet

Aktualisiert am 04.09.2018

Die Ausweitung der Rettungswachen im Münchner Stadtgebiet

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo sich Liegenschaften im Eigentum der Stadt befinden, die für die Einrichtung von Rettungswachen geeignet sind und inwiefern diese an den Rettungszweckverband oder auch direkt an eine Rettungsdienstorganisation vermietet werden können.
Sollten sich nicht ausreichend geeignete Liegenschaften im Eigentum der Stadt finden lassen, ist eine Anmietung oder ein Ankauf verfügbarer Liegenschaften anderer Eigentümer zu eruieren.

Begründung

Das Bayer. Rettungsdienstgesetz und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen verpflichten die Auftraggeber rettungsdienstlicher Leistungen, Rettungswachen so einzurichten, dass in einer Frist von maximal 10 Minuten lebensrettende Hilfe geleistet werden kann.

Jedoch hat sich der Rettungsdienst in München in den vergangenen Jahren rasant entwickelt, sodass die steigenden Einsatzzahlen mehr Rettungswachen erfordern, welche auf dem gesamten Stadtgebiet verteilt sind.
An Hand einer Studie des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement lässt sich feststellen, dass im Laufe der nächsten Jahre bis 2025 bzw. bis 2035 im Norden / Nordwesten der Stadt zwei neue Standorte erforderlich sind. Zusätzlich ist im Westen, Südwesten und im Südosten jeweils mindestens ein Standort notwendig.

Nur durch die Ausweitung der Rettungswachen kann gewährleistet werden, dass auch künftig die Bürgerinnen und Bürger Münchens bei medizinischen Notfällen und lebensbedrohlichen Ereignissen zeitgerecht eine entsprechende medizinische Hilfe erhalten und die im Rettungsdienst staatlich vorgegebenen Hilfsfristen eingehalten werden können.

gez.

Gerhard Mayer
Christian Vorländer
Sabine Bär
Sebastian Schall
Anna Hanusch
Thomas Ranft
Stadtratsmitglieder