Auswirkungen des neuen Personenbeförderungsgesetzes auf das Mobilitätsangebot in München darstellen

Aktualisiert am 02.02.2021

Antrag

Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat in enger Abstimmung mit der Münchner Verkehrsgesellschaft über die Auswirkungen der bevorstehenden Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes auf den Öffentlichen Personennahverkehr, das Taxigewerbe und das Mietwagengewerbe in München.

Begründung

Auf Bundesebene wird derzeit an der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) gearbeitet. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen Fahrgäste mit Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, Mietwagen sowie Taxen befördern dürfen. Das Gesetz kann damit konkrete Auswirkungen auf Angebote der MVG (bspw. den IsarTiger), auf die Marktsituation des Taxigewerbes und neue Mobilitätsanbieter, wie z.B. Uber haben.

Durch die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes wird sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV (Linienbedarfsverkehr) als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV (gebündelter Bedarfsverkehr) eingeführt und einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst. Stadtverwaltung und MVG werden deshalb gebeten darzustellen, wie sich diese Änderungen auf das Verhältnis von öffentlichen und privaten Anbietern von Mobilität (ÖPNV, Taxigewerbe, Mietwagengewerbe) in München auswirken.

Initiative:
Christian Müller
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Simone Burger
Roland Hefter
Felix Sproll
Micky Wenngatz
Lars Mentrup
Christian Vorländer

SPD/Volt-Fraktion

Paul Bickelbacher
Mona Fuchs
Sofie Langmeier
Gudrun Lux
Florian Schönemann
Christian Smolka
Sibylle Stöhr

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste