Bayerischen Koalitionsvertrag für München umsetzen V: Finanzielle Entlastung auch für die Kommunen und Träger!
Aktualisiert am 05.12.2018
Antrag
Der bayerische Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018 – 2023 beabsichtigt, künftig alle drei Kindergartenjahre beitragsfrei zu stellen und ab dem Jahr 2020 monatlich 100 Euro pro zweijährigem Kind zweckgebunden an Eltern zu gewähren, die tatsächlich Kinderbetreuungsbeiträge in mindestens dieser Höhe (etwa für Krippe und Tagesbetreuung) zahlen.
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Wir fordern den Freistaat dringend auf, die geplante Förderung der Kindergartenkinder und ab 2020 der Krippenkinder ab dem zweiten Lebensjahr an die bisherige Systematik für Vorschulkinder im letzten Kindergartenjahr anzupassen. Auch in diesen Fällen müssen die zweckgebundenen Zahlungen direkt an die Kommunen und Träger gehen!
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Die Förderung ist so zu gestalten, dass die Kommunen und Träger, die Gebührenreduzierungen und – befreiungen und somit Beiträge unter 100 Euro beschlossen haben, nicht auf den Kosten sitzen bleiben!
Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu klären, welche Auswirkungen auf die Stadt München zukommen und wie die neuen Förderungen umgesetzt werden sollen. Bereits bei den Gebühren ab dem Kita-Jahr 2019/2020 müssen die neuen gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden.
Begründung
Der Freistaat beabsichtigt eine direkte zweckgebundene Auszahlung an die Eltern und weicht damit von der bisherigen Fördersystematik für Vorschulkinder ab. Die Förderung der Kindergartenjahre bleibt hingegen in der bisherigen Systematik. Für Kinder zwischen dem 2. Lebensjahr und dem Kindergarten soll jedoch ab 2020 ein komplett neues System mit entsprechenden Voraussetzungen, Anträgen und Überprüfungen etabliert werden. So eine Parallelstruktur ist teuer und mit sehr hohem Verwaltungsaufwand für die Eltern verbunden.
Die Gebühren für die Kindertagesbetreuung werden in München ab dem 1. September 2019 zu einem großen Teil abgeschafft. Eltern zahlen nichts mehr oder deutlich weniger für einen Betreuungsplatz. Zum Beispiel bis zu einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro zahlen Familien für einen Platz in Kindergarten, Krippe oder Hort gar nichts mehr.
Nun muss der Freistaat zu seiner Verantwortung stehen. Nur zweckgebundene Einzelbeträge als Zuschuss auszuzahlen, ist zu wenig. Es kann nicht sein, dass der Freistaat die Kommunen und Träger, die größtenteils Gebührenbefreiungen anbieten, auf den Kosten sitzen lässt und nur bei Gebühren ab 100 Euro Einzelbeträge erstattet. Die Entlastung muss daher nicht nur wie die bisherige Systematik umgesetzt werden, sondern darf auch bei niedrigeren Beiträgen nicht zu Lasten der Kommunen und Träger gehen.
gez.
Julia Schönfeld-Knor
Birgit Volk
Kathrin Abele
Verena Diet
Anne Hübner
Haimo Liebich
Christian Müller
Cumali Naz
Stadtratsmitglieder