Beginn des Christkindlmarkts neu regeln

Aktualisiert am 18.12.2018

Antrag

Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Benützung der Dulten und des Christkindlmarkts wird wie folgt geändert:
Der Christkindlmarkt beginnt alljährlich stets am Montag vor dem Ersten Advent und endet immer am 24.12. (Heiliger Abend).

Begründung

Nach der jetzigen Regelung öffnet der Christkindlmarkt über die Jahre stets an verschiedenen Wochentagen. Dies führt in der Vorweihnachtszeit häufig zu Irritationen und Unklarheit, wann genau der Markt beginnt.
Es ist daher zweckmäßig, den Beginn des Christkindlmarktes so zu regeln, dass dieser künftig immer einheitlich am gleichen Wochentag eröffnet werden kann.

gez.
Helmut Schmid
Simone Burger
Alexander Reissl
Klaus Peter Rupp
Horst Lischka
Jens Röver

Stadtratsmitglieder