Beteiligung für Bürger*innen transparent und verlässlich gestalten

Aktualisiert am 04.04.2023

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten, die wesentlichen vorhandenen Bürger*innenbeteiligungsformate und die dahinterstehenden Abläufe zu skizzieren. Dabei ist insbesondere auf die Frage einzugehen, bei welchen Fragen die Bürger*innen beteiligt werden, wie diese Beteiligung ausgestaltet ist, inwieweit die Beteiligungsergebnisse in die Planungen einfließen und ob und wie bei kritischen Prozessen ein Interessensausgleich bei stark differierenden Ansichten innerhalb der Bevölkerung erfolgt.

Neben der Bestandsaufnahme soll die Verwaltung Vorschläge für Verfahrensoptimierungen unterbreiten. Leitende Prämisse soll dabei sein, Beteiligungsprozesse künftig so durchzuführen, dass schon am Anfang eines Verfahrens feststeht, in welchem Rahmen die Menschen mitgestalten können, welche Grenzen der Beteiligung gesetzt sind (u.a. durch Grundsatzbeschlüsse des Stadtrats oder wesentliche Planungsgrundsätze) und wie die Ergebnisse der Beteiligung in die Umsetzung einfließen.

Zudem wird die Verwaltung gebeten, vor allem bei Beteiligungsprozessen zu örtlichen Themen in den Stadtbezirken einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens anzustreben, um die Kompromissfähigkeit und das Zusammenleben in der Stadtgesellschaft zu stärken. An dieser Stelle ist auch die Rolle der Bezirksausschüsse in den Blick zu nehmen und Schnittstellen zwischen diesen, der Verwaltung und dem Stadtrat – wenn notwendig – zu reformieren.

Insbesondere für die wesentlichen Umgestaltungsprozesse im Bereich der Mobilität, der Stadtgestaltung und des Wohnens soll dem Stadtrat noch in diesem Jahr ein Beschlussvorschlag unterbreitet werden. Dabei ist auch ein einheitlicher Zugang zu allen Bürgerbeteiligungsformen (Wann findet was wo statt und wie kann ich mich beteiligen?) zu verwirklichen – im Idealfall auf der offiziellen Website der Landeshauptstadt München.

 

Begründung

Die Stadt München hat bereits viele Bürgerbeteiligungsformate und auch immer mehr innovative digitale Beteiligungswege. Die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger insbesondere an hochaktuellen politischen Fragen ist auch zwischen zwei Kommunalwahlen wichtig und gewollt. Jedoch muss sie so organisiert sein, dass sie so zielgerichtet, frühzeitig und im Rahmen des tatsächlichen Gestaltungsspielraums erfolgt, dass die Wünsche der Münchnerinnen und Münchner auch tatsächlich in die Planung einfließen. Vor Beginn jedes Beteiligungsprozesses muss klar festgelegt sein und kommuniziert werden, wer (Stadtrat, Bezirksausschuss, Bürgerschaft) am Ende in welcher Frage tatsächlich entscheidet.

München wächst stetig und das Bedürfnis der Menschen nach Teilhabe an politischer Mitbestimmung in ihrer Stadt nimmt immer weiter zu. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, individuellen Interessen und Wünschen aus der Bürgerschaft so gerecht zu werden, dass einerseits keine Politikverdrossenheit entsteht, andererseits aber auch leise Mehrheitsinteressen nicht untergehen. Es ist wichtig, den Abwägungsprozess, der politischen Entscheidungen vorausgeht, transparent darzustellen. Bei Beteiligungsprozessen muss offen kommuniziert werden, in welchem Rahmen die Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden können, und an welcher Stelle gegebenenfalls auch Grenzen der Mitbestimmung gesetzt werden müssen, um gesamtstädtischen Interessen gerecht zu werden.

 

Anne Hübner

Roland Hefter

Klaus Peter Rupp

Julia Schönfeld-Knor

Christian Vorländer

Felix Sproll

Lars Mentrup

SPD/Volt-Fraktion                                     

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