Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in allen Referaten einführen

Aktualisiert am 23.12.2022

Antrag

 

Die Landeshauptstadt München erfüllt den Auftrag aus der Vollversammlung vom 18.12.2019 zur flächendeckenden Einführung eines stadtweiten dezentralen Fallmanagements in allen Referaten/Eigenbetrieben. Damit werden die in einer fast zweijährigen Pilotphase gewonnenen Erkenntnisse zur erfolgreichen Einführung eines dezentralen Fallmanagements im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) umgesetzt. Hierzu werden alle mit Eckdatenbeschluss vom 27.07.2022 nicht anerkannten Stellen (3,8 VZÄ) sowie auch alle nicht im Eckdatenverfahren angemeldeten Stellen (6 VZÄ) genehmigt.

Die Finanzierung dieser Stellen soll aus den jeweiligen Referatsbudgets heraus erfolgen.

Sowohl bereits eingerichtete als auch neu zu schaffende BEM-Stellen werden nicht auf das im Rahmen von NeoHR zu erreichende Einsparziel bzw. die zukünftig zu erreichende Betreuungsquote angerechnet.

Das dezentrale Fallmanagement im Betrieblichen Eingliederungsmanagement soll dringend durch ein geeignetes IT-Verfahren unterstützt werden.

 

 

Begründung

 

Ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement darf nicht nur einigen Referaten vorbehalten sein. Es muss gerecht und gleichmäßig in allen Referaten implementiert werden und über die erforderlichen Ressourcen verfügen. In Zeiten von Fachkräftemangel und Personalknappheit gilt dies umso mehr, können doch Ausfallzeiten durch ein konsequentes Eingliederungsmanagement immanent verkürzt werden. Mitarbeiter*innen werden auf ihrem Weg zurück in den normalen Alltag unterstützt und somit auch Genesungszeiten positiv beeinflusst.

Eine Ausweitung des Personalhaushaltes soll bewusst vermieden werden. In Zeiten zahlreicher unbesetzter Stellen erscheint eine Finanzierung der neu einzurichtenden Stellen aus den nicht beanspruchten Personalbudgets der Referate möglich und zumutbar.

Mit der Einführung eines dezentralen Betrieblichen Eingliederungsmanagements kommt die Stadt München ihrem gesetzlichen Auftrag aus § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) nach und damit ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeberin wirkungsvoller als bisher. Daher sollen weder bereits eingerichtete noch neu zu schaffende BEM-Stellen auf das im Rahmen von NeoHR zu erreichende Einsparziel bzw. die zukünftig zu erreichende Betreuungsquote angerechnet werden.

 

 

 

 

 

 

Wie schon im oben genanntem Beschluss aus dem Jahr 2019 erkannt, ist für eine erfolgreiche Umsetzung des Fallmanagements im Betrieblichen Eingliederungsmanagement auch eine geeignete IT-Unterstützung erforderlich, die, natürlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben, eine konsequente und strukturierte Bearbeitung ermöglicht.

gez.

Micky Wenngatz

Christian Vorländer

Christian Köning

Felix Sproll

Roland Hefter

Barbara Likus

SPD/Volt-Fraktion

Sibylle Stöhr

Beppo Brem

Judith Greif

Gudrun Lux

Marion Lüttig

Thomas Niederbühl

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

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