Bezahlbaren Wohnraum bei Genossenschaften erhalten

Aktualisiert am 18.09.2015

München wächst, und der Druck auf den Münchener Wohnungsmarkt nimmt stetig zu. Die örtlichen Genossenschaften dürfen deshalb durch auslaufende Erbbaurechte nicht in eine Konkurrenz zu anderen Investoren gedrängt werden, die Wohnungsmieten weiter steigen ließe.

Antrag

Die Landeshauptstadt München fordert den Bund auf, dass die Genossenschaften, denen Grundstücke des Bundes im Erbbaurecht zum Wohnungsbau überlassen wurden, diese auch nach Ablauf des Erbbaurechts nutzen können. Dies kann durch Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags oder durch Verkauf des Grundstücks, jeweils zu sozial verträglichen Konditionen, erreicht werden.

Begründung:

In München haben Genossenschaften ca. 20.000 Wohnungen im Bestand, die auf im Erbbaurecht überlassenen Grundstücken gebaut wurden. Der Bund wollte zuletzt seine Grundstücke meistbietend verkaufen. Dies hätte zur Folge, dass die Genossenschaften mit Investoren konkurrieren müssen. Dieser Bieterkampf führt dazu, dass die Mieten nach dem Verkauf erhöht werden – entweder durch die jeweilige Genossenschaft, die den Kaufpreis finanzieren muss oder durch den neuen Investor.

Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose wächst München bis 2030 um deutlich mehr als 200.000 Einwohner, wodurch besonderer Druck auf den Münchner Wohnungsmarkt ausgeübt wird.
Der Verzicht auf einen Verkauf der Grundstücke nach Ablauf des Erbaurechtsvertrags zum Höchstpreis ist eine geeignete Maßnahme, um den Bestand an bezahlbarem Wohnraum in München zu sichern. Beim Koalitionsgipfel vom 6. September 2015 hat der Bund den Ländern und Kommunen Unterstützung zur Schaffung und zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums zugesagt.

gez.
Christian Amlong
Alexander Reissl
Heide Rieke
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder