Bildungs- und Teilhabepaket – Auf aktuelles Urteil reagieren: Bürokratie abbauen, Kosten senken und Leistungszugang verbessern!

Aktualisiert am 16.09.2020

Antrag

Mehrere Medien berichteten von einem Grundsatzbeschluss des Bundes-verfassungsgerichts, demzufolge der Bund im Rahmen der SGB II-Gesetzgebung die Rechte der Kommunen, darunter auch die Rechte der Landeshauptstadt München, verletzt hat. Konkret wurde festgestellt, dass hier die Verwaltung (und deren Kosten) des Bildungs- und Teilhabepakets qua bundesgesetzlicher Regelung den Kommunen aufgebürdet wurde, was rechtswidrig ist (vgl. im Übrigen: Az.: 2 BvR 696/12). Eine Neuregelung seitens des Bundes ist nun notwendig und muss bis 2021 erfolgen.

Wir bitten um eine Darstellung der Verwaltungskosten der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (Anteil der Stellen in allen SBH zzgl. Fachberatungen, Sachkosten usw.) inkl. Schilderung des Kostenanteils der LHM und Anteil Agentur für Arbeit im Jobcenter. Gleichermaßen bitten wir um eine Stellungnahme, wie viel oder wenig die Einführung des BuT tatsächlich gebracht hat bzw. ob und inwieweit bereits vorher vorhandene freiwillige Leistungen neu strukturiert und ggf. bürokratischer umgesetzt werden und wurden. Wir beantragen zudem zu prüfen, ob und inwieweit es ggf. möglich ist, entstandene Mehrkosten von anderen Kostenträgern (Bund, Agentur für Arbeit) wiederzuerlangen. Gleichzeitig soll dargestellt werden, welche Schritte das Sozialreferat bzw. das Jobcenter München nun angesichts des Urteils plant und ob ggf. für die kommenden Jahre mit Kosteneinsparungen gerechnet werden kann.

Begründung

Mehrere Kommunen aus Nordrhein-Westfalen hatten mit ihrer Klage wie oben geschildert Erfolg. Wir haben in München auch vor der Einführung des BuT sehr viele freiwillige Leistungen gehabt und konnten deutlich mehr bürokratischen Aufwand und entstandene Kosten für die Stadtverwaltung, aber nur wenig tatsächliche Verbesserungen für die Münchner*innen feststellen. Angesichts des Urteils hoffen wir, dass die kommunale Selbstverwaltung gegenüber dem Bund tatsächlich gestärkt wird und über die Neuregelung auch Einsparungen bei unnötigen Verwaltungsvorgängen möglich werden. Gleichzeitig zeigt auch dieses Urteil erneut, wie dringend notwendig die Einführung einer Kindergrundsicherung ist, um unbürokratisch und wirksam Armut zu bekämpfen und Teilhabe sicherzustellen.

gez.
Christian Köning
Anne Hübner
Christian Müller
Cumali Naz
Roland Hefter
Lena Odell

Fraktion SPD/Volt

Anja Berger
Mona Fuchs
Hannah Gerstenkorn
Nimet Gökmenoğlu
Sofie Langmeier
Sebastian Weisenburger

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste