Böllerverbot am Tierheim!
Aktualisiert am 23.02.2026
ANTRAG
Die Verwaltung wird gebeten, eine Möglichkeit zu finden, wie ab dem Jahreswechsel 2026/2027 ein Böllerverbot rund um das Tierheim München verhängt werden kann. Orientiert werden sollte sich hierbei am 2025/2026 erstmals verhängten Böllerverbot rund um den Tierpark Hellabrunn. Weitere Tierhaltungseinrichtungen mit erhöhtem Schutzbedarf sollen entsprechend behandelt werden.
BEGRÜNDUNG
Für Tiere bedeuten Feuerwerk und Böller zum Jahreswechsel einen besonderen Stress. Zudem geht von Feuerwerkskörpern auch eine nicht unerhebliche tatsächliche Gefahr aus. Insbesondere im Tierpark sowie im Tierheim sind viele Tiere von dem Silvesterlärm und den Risiken betroffen und können nicht einmal, wie Haustiere, notfalls an einen anderen Ort verbracht werden.
Vergangenes Silvester ist es erstmals gelungen, eine Rechtsgrundlage zu finden, auf der das Böllern rund um den Tierpark verboten werden konnte. Die Verwaltung möge prüfen, ob dies entsprechend auch am Tierheim München angewendet werden kann. Andernfalls möge eine andere rechtliche Grundlage, wie etwa eine Allgemeinverfügung nach dem Vorbild Starnbergs, vorgeschlagen werden.
SPD-Fraktion
Lena Odell
Anne Hübner
Roland Hefter
Micky Wenngatz
Cumali Naz
Mitglieder des Stadtrats

