Bürgerschaftliche Nutzung in Schulen

Aktualisiert am 24.10.2017

Bürgerschaftliche Nutzung in Schulen

Antrag

Das Referat für Bildung und Sport wird gebeten, dem Stadtrat darzustellen, in welchen öffentlichen Schulen Aulen, Mensen, Mehrzwecksäle, Foyers etc. vorhanden sind, die als Versammlungsstätten zugelassen sind und mit Veranstaltungstechnik ausgestattet sind.

Das Referat für Bildung und Sport und das Kulturreferat entwickeln gemeinsam Regeln, wie diese Räume auch tatsächlich für die Münchner Bürgerschaft nutzbar gemacht werden können.

Begründung:

In vielen Schulen gibt es Räume, die als Versammlungsstätten zugelassen und mit Veranstaltungstechnik ausgestattet sind. Diese Ausstattung ist auch häufig begründet mit einer Nutzung durch die Allgemeinheit über den Schulbetrieb hinaus.

Die tatsächlich Nutzung solcher Räume durch die Bürgerschaft ist selten – und wenn, dann zäh.

Es hat wenig Sinn, wenn die Stadt per Stadtratsbeschluss die Räume auch für außerschulische Nutzung baut und betreibt, dann aber die Nutzer von örtlich Verantwortlichen behindert werden. Oder die Möglichkeit der Nutzung gar nicht bekannt ist.

gez.
Alexander Reissl
Verena Dietl
Gerhard Mayer
Klaus Peter Rupp
Stadtratsmitglieder