„Clubs sind Kultur“ – Die Clubkultur in der LH München fördern, erhalten und weiterentwickeln

Aktualisiert am 11.05.2021

Antrag

  1. Die Landeshauptstadt würdigt und unterstützt die zehn Punkte des „Entschließungsantrags für die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für das Baulandmobilisierungsgesetz“ aus dem Deutschen Bundestag vom 07.05.2021.

  2. Die Verwaltung wird gebeten, die Auswirkungen des Entschließungsantrags im Hinblick auf die Bedeutung für die Landeshauptstadt München zu prüfen.

  3. Die Verwaltung wir gebeten zu prüfen, wie auf Grundlage des Entschließungsantrags die Clubkultur in der Landeshauptstadt München gefördert, erhalten und weiterentwickelt werden kann.

  4. In die Prüfung werden die dafür notwendigen Referate, insbesondere das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Referat für Arbeit und Wirtschaft, das Kreisverwaltungsreferat, das Kulturreferat und das Sozialreferat eingebunden. Ebenso sollen die „Fachstelle Pop“ sowie die neu geschaffene Fachstelle für das nächtliche Feiern „MoNa“ in die Prüfung einbezogen werden.

Begründung

Am Freitag, den 07.05.2021, hat der Deutsche Bundestag einen Entschließungsantrag beschlossen. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, Musikclubs und Livespielstätten (im Folgenden: Clubs) baurechtlich als Anlagen für kulturelle Zwecke anzuerkennen und flexible und innovative Lösungen im Lärmschutz umzusetzen.
Im Entschließungsantrag wird in 10 Punkten aufgeführt, welche Bedeutung den Clubs beigemessen wird und mit welchen Problemen Clubs zu kämpfen haben: So leisten Clubs einen erheblichen Beitrag zum gesellschaftlichen und kulturellen Leben und zur Entwicklung einer lebendigen funktionsgemischten Stadt. Sie sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und können im Rahmen einer Innenstadt-Strategie zu einer neuen Belebung, zu einer urbanen Nutzungsvielfalt beitragen.

Aktuell sind Clubs vor allem von Verdrängung oder steigenden Mieten bedroht. Die Suche nach neuen Standorten wird oft durch bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Fragen erschwert.

Noch sind Clubs als Vergnügungsstätten definiert und so Spielhallen, Wettbüros, Sex-Kinos oder Bordellen gleichgesetzt. Zukünftig sollen Clubs als „Anlagen für kulturelle Zwecke“ definiert und damit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern gleichwertig angesehen werden.
Es gibt Hinweise darauf, dass die Situation für Clubs auch in der Landeshauptstadt München sehr schwierig ist, da in den vergangenen Jahren zahlreiche Betriebe aufgegeben wurden und besonders die Umsiedelung und Neugründung von Clubs kaum zu realisieren ist.

Julia Schönfeld-Knor
Roland Hefter
Kathrin Abele
Lars Mentrup
Klaus Peter Rupp
Christian Müller
Micky Wenngatz
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Fraktion SPD/Volt

Initiative:
David Süß
Katrin Habenschaden
Dr. Florian Roth
Mona Fuchs
Dominik Krause
Marion Lüttig
Thomas Niederbühl
Angelika Pilz-Strasser
Bernd Schreyer
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste