Darstellung der Auswirkungen der Gesetzesinitiative „Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“ in München

Aktualisiert am 27.11.2018

Antrag

Das Sozialreferat und das Referat für Arbeit und Wirtschaft werden gebeten, die Auswirkungen der Gesetzesinitiative „Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“ für München darzustellen.

Begründung

Mit dem neuen Teilhabechancengesetz sollen insbesondere Langzeitarbeitslose in Jobs gebracht werden, die sieben Jahre lang arbeitslos waren. Zwei Jahre sollen dabei die Lohnkosten komplett übernommen werden. Danach sollen die öffentlichen Zuschüsse um zehn Prozent pro Jahr gekürzt werden. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre (§ 16i SGB II).
Menschen die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, bekommen eine Unterstützung für zwei Jahre. Dabei sollen im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent von den Lohnkosten übernommen werden. Der ArbeitnehmerIn muss anschließend ein halbes Jahr weiter angestellt bleiben (§ 16e SGB II). Bei beiden Varianten soll begleitend ein Coaching stattfinden.
Vier Milliarden Euro sind vom Bund dafür vorgesehen. Von 2019 bis 2021 sollen rund 150 000 Menschen in Deutschland davon profitieren. Auch in München gibt es trotz guter wirtschaftlicher Ausgangslage Langzeitarbeitslose, die von dem Teilhabechancengesetz profitieren könnten.

gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Simone Burger
Anne Hübner
Cumali Naz
Alexander Reissl
Jens Röver
Helmut Schmid
Klaus Peter Rupp
Horst Lischka

Stadtratsmitglieder