Das „Krippengeld“ so nutzen, dass es den Münchner Familien wirklich hilft!
Aktualisiert am 06.12.2019
Antrag
Das Referat für Bildung und Sport wird gebeten, dem Stadtrat schnellstmöglich einen Vorschlag zu unterbreiten, wie mit dem neuen „Krippengeld“ der bayerischen Staatsregierung umgegangen werden soll. Ziel ist eine möglichst weitestgehende Entlastung der Familien von Elternbeiträgen in der Krippe sowie der Tagespflege.
Insbesondere soll dargelegt werden, wie das „Krippengeld“ von möglichst vielen Familien in Anspruch genommen werden kann und wie die Stadt die größtmögliche Entlastung für alle Familien bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung in Krippen und der Tagespflege erreichen kann.
Begründung
Ab 1. Januar 2020 sollen Eltern, deren Kinder eine Krippe oder Tagespflege mit Anspruch auf Förderung durch den Freistaat Bayern besuchen, ein „Krippengeld“ von 100 Euro pro Kind erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist dabei eng begrenzt. So ist beispielsweise die Einkommensgrenze von 60.000 Euro aus Münchner Sicht zu niedrig gewählt und bei niedrigen Einkommen, bei denen derzeit die Jugendhilfe greift, soll es ebenfalls kein „Krippengeld“ geben. Das Ziel der Landeshauptstadt München sollte es sein, so vielen Familien wie möglich zu einem Anspruch auf das Krippengeld zu verhelfen und durch die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten dafür zu sorgen, dass eine möglichst weitestgehende Entlastung der Familien von Elternbeiträgen in der Krippe sowie der Tagespflege erreicht wird.
gez.
Julia Schönfeld-Knor
Verena Dietl
Christian Müller
Stadtratsmitglieder