Die Daten müssen fließen – Ende-zu-Ende und anwendungsübergreifend. Offene Schnittstellen als grundsätzliche Voraussetzung für Ausschreibungen aufnehmen

Aktualisiert am 23.08.2024

ANTRAG

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei künftigen Softwarebeschaffungen die Verfügbarkeit offener Schnittstellen (APIs) in die Leistungsbeschreibung als zunächst hochgewichtetes, später verpflichtendes Vergabekriterium mit aufzunehmen. Dies soll bei allen Softwarekäufen und -entwicklungen, die von der Landeshauptstadt München getätigt werden, angewandt werden. Bei gleicher Eignung soll Software mit einer offenen API gegenüber einer Software ohne API bevorzugt werden.
  2. Die Stadtverwaltung wird außerdem beauftragt, für die bisher genutzte Softwarelandschaft aufzulisten, bei welcher Software eine offene Schnittstelle verfügbar ist. Dabei auch den Typ der offenen Schnittstelle (z.B. REST-API,…).
  3. Hersteller, die in den letzten zwei Jahren an Ausschreibungen der LHM für Softwarebeschaffungen teilgenommen haben, werden informiert, dass offene Schnittstellen als Standard bei der LHM als bevorzugtes und ab dem Jahr 2028 als verpflichtendes Vergabekriterium verankert werden.
  4. Ab dem Jahr 2028 wird eine offene API-Schnittstelle als grundsätzlich verpflichtendes Kriterium bei Neubeschaffungen aufgenommen.
  5. Bei Software, die ein Alleinstellungsmerkmal hat oder einzigartig auf dem Markt ist, ist zu prüfen, ob eine Erstellung einer offenen API-Schnittstelle durch die Landeshauptstadt München möglich ist oder beim Hersteller beauftragt werden kann.

 

BEGRÜNDUNG

Für eine schnelle, zuverlässige und sichere Digitalisierung der städtischen Prozesse ist es notwendig, dass die Daten ohne Medienbruch Ende-zu-Ende-verarbeitet werden können. Und das auch abteilungs- und referatsübergreifend. Das bedeutet, dass fachspezifische Programme offene Schnittstellen haben müssen, über die sie ihre Datenpakete an andere Software zur Weiterverarbeitung verfügbar machen. Durch diese offenen Schnittstellen (APIs) wird vermieden, dass Datensätze beispielsweise händisch übertragen werden müssen und dabei im schlimmsten Fall Übertragungsfehler entstehen.

Als offene Schnittstelle ist zu verstehen, dass die Nutzung und Funktionalität der Schnittstelle dokumentiert ist und einem geordneten Lifecycle unterliegt. Dies bedeutet, dass Schnittstellen soweit stabil bleiben sollten. Sofern eine Schnittstelle angepasst werden muss, ist dies vom

Hersteller zu dokumentierten und mit einer entsprechenden Versionierung zu versehen. Der jeweils geforderte Funktionsumfang (z. B. Zugriff auf Stamm- oder Bewegungsdaten, fachliche Abläufe usw.) wird entsprechend dem fachlichen Umfeld bei der Ausschreibung festgelegt.

Das spart Zeit, erhöht die Datenqualität und ist deutlich zuverlässiger: Anwendungen und Systeme können miteinander verknüpft werden; die verbesserte Datenverfügbarkeit ermöglicht dann eine schnellere und flexiblere Verwaltungsarbeit.

Zudem fördert das Vorhandensein von APIs die Interoperabilität zwischen verschiedenen städtischen Diensten und erleichtert die Integration neuer Technologien und Systeme. Die Beschaffung neuer Software wird grundsätzlich leichter, weil die dann vorhandenen Schnittstellen ein Mindestmaß an Kompatibilität gewährleisten. Dies trägt zur langfristigen Nachhaltigkeit und Erweiterbarkeit der IT-Infrastruktur bei.

Ab dem Jahr 2028 ist die Stadt zudem voraussichtlich verpflichtet, bestimmte Dienstleistungen (Bund) Ende-zu-Ende zur Verfügung zu stellen und ist damit auf eine offene API angewiesen, um verschiedene Vorgänge verknüpfen zu können. Daher zielt der Antrag weiter darauf ab, Softwarehersteller zu sensibilisieren, dass eine API in naher Zukunft verpflichtend wird.

 

SPD/Volt-Fraktion

Lars Mentrup

Felix Sproll

Nikolaus Gradl

Roland Hefter

Micky Wenngatz