Dringlichkeitsantrag für die Vollversammlung am 01.02.23 Luftreinhaltung sozialverträglich: Weniger Gebühren für Diesel-Autos
Aktualisiert am 31.01.2023
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Regelungen zu den generellen Ausnahmen und den Gebühren für Einzelausnahmen beim Diesel-Fahrverbot wie folgt anzupassen:
– Sozial- und Pflegedienste sowie Schichtdienstleistende sollen künftig unter die Allgemeinverfügung fallen, so dass Betroffene keine Einzelfallgenehmigung beantragen müssen.
– Die Gebühr für die Einzelfallgenehmigung sollen auf das Mindestmaß reduziert werden. Härtefälle wie Sozialleistungsbeziehende sollen maximal zehn Euro pro Jahr bezahlen.
Begründung
Steigende Preise für Strom, Energie und Lebensmittel: In der gegenwärtigen Krise sollen die Bürger*innen nicht zu stark belastet werden. Deswegen sollen die Gebühren für die Einfahrt in die Umweltzone, nicht wie ursprünglich von der Stadtverwaltung geplant, auch auf das Diesel-Fahrverbot angewendet werden. Denn vom neuen Luftreinhalteplan sind mehr Menschen betroffen, der Umfang ist größer und die Grenzwerte sind nur knapp überschritten. Gleichzeitig ändern niedrigere Gebühren und Verschiebungen von Einzelausnahmen hin zur Allgemeinverfügung nichts an der Effizienz des Luftreinhalteplans, da nicht mehr Ausnahmen möglich, sondern nur Verfahren vereinfacht werden. Dem Gesundheitsschutz wird so wie bisher Rechnung getragen.
Der ab Februar gültige Luftreinhalteplan und damit das Diesel-Fahrverbot wurden notwendig, weil der Freistaat Bayern der Stadt effektiven Gesundheitsschutz jahrelang versagt und dann die Verantwortung für die Luftqualität auf die Kommunen abgeschoben hat.
gez.
Anne Hübner
Christian Müller
Nikolaus Gradl
Christian Vorländer
Christian Köning
Julia Schönfeld-Knor
Barbara Likus
Micky Wenngatz
Lars Mentrup
Stadtratsmitglieder
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