Einfachere Verträge zur Nutzung von Sporthallen: auch elektronische Verfahren möglich?

Aktualisiert am 23.03.2018

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Vertragsschließung zur Nutzung von Sportanlagen zu vereinfachen.

Antrag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Vertragsschließung zur Nutzung von Sportanlagen zu vereinfachen.

Insbesondere bei Anschlussverträgen zu bereits bestehenden Verträgen und somit wiederkehrenden Einzelnutzungen durch Sportvereine soll ein vereinfachtes elektronisches Verfahren eingeführt werden.

Begründung

Bei Hallennutzungen werden Nutzungsverträge geschlossen. Diese müssen bei Anschlussverträgen zu bereits bestehenden Verträgen teilweise jeweils neu abgeschlossen werden. Wenn aber bereits eine erste Vermietung durch einen Sportverein vertraglich geregelt wurde, sollten Ergänzungen und weitere Verträge zur Einzelnutzung auch auf elektronischem Wege möglich sein.

Bereits in vielen anderen Fällen können rechtswirksame Nutzungsverträge ganz einfach elektronisch/ beziehungsweise per App geschlossen werden. Dies bedeutet eine deutliche Zeit- und Arbeitsersparnis sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer, als auch für die Vermieterin Stadt München.

gez.
Verena Dietl
Kathrin Abele
Haimo Liebich
Christian Müller
Cumali Naz
Julia Schönfeld-Knor
Birgit Volk
Stadtratsmitglieder