Einführung einer kommunalen Tariftreue-Richtlinie im Lichte des Bundestariftreuegesetzes

Aktualisiert am 16.03.2026

ANTRAG

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie eine kommunale Tariftreue-Richtlinie für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Landeshauptstadt München eingeführt werden kann. Dabei sind folgende Punkte zu untersuchen:

1. Rechtliche Zulässigkeit einer kommunalen Tariftreue-Richtlinie unter Berücksichtigung des geplanten Bundestariftreuegesetzes (BTTG).

2. Mögliche Ausgestaltung der Richtlinie (Geltungsbereich, Wertgrenzen, Kontrollmechanismen).

 

BEGRÜNDUNG

Das Bundestariftreuegesetz, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet, verpflichtet Auftragnehmer des Bundes zur Einhaltung tariflicher Mindeststandards. Die Einführung einer kommunalen Tariftreue-Richtlinie würde die soziale Verantwortung der LHM stärken und eine Harmonisierung mit den bundesrechtlichen Vorgaben sicherstellen.
Die Landeshauptstadt München ist einer der größten öffentlichen Auftraggeber in Bayern. Durch die Prüfung einer Tariftreue-Richtlinie kann sichergestellt werden, dass die Stadt ihrer sozialen Verantwortung gerecht wird und faire Arbeitsbedingungen bei der Auftragsausführung gewährleistet. Gerade weil der Freistaat Bayern keine entsprechende Regelung hat. Gleichzeitig wird geprüft, wie eine solche Regelung rechtssicher und diskriminierungsfrei umgesetzt werden kann.

 

SPD-Fraktion
Stefanie Krammer
Micky Wenngatz
Roland Hefter
Dr. Christian Köning
Simone Burger
Kathrin Abele
Barbara Likus
Lena Odell
Mitglieder des Stadtrates