Erhalt und zusätzliche Schaffung von Plätzen in der Wohnungslosenhilfe
Aktualisiert am 10.07.2019
Antrag
Das Sozialreferat und das Kreisverwaltungsreferat werden beauftragt, dem Stadtrat einen auch mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe abgestimmten Vorschlag vorzulegen, wie den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoQ) in der Wohnungslosenhilfe bis zum Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2036 Rechnung getragen werden kann und wie nach dieser Übergangsfrist weiter verfahren werden soll. Hierbei sollen die angespannte Bedarfslage im Wohnungslosenbereich sowie die Besonderheiten dieser Unterbringungsform hinreichend gewürdigt werden. Ziel ist es dabei, alle Plätze in der Wohnungslosenhilfe vollumfänglich zu erhalten und insbesondere ausreichend niederschwellige Einrichtungen in ausreichender Zahl zusätzlich zu schaffen.
Begründung
Bisher gibt es keinen abgestimmten Plan, wie mit den Vorgaben der AVPfleWoQ in den Einrichtungen umgegangen werden kann. Die Träger können jedoch ggf. notwendige Umbauten aus eigenen Mitteln nicht finanzieren. Zudem dürfen die – gerade für Menschen, die zum Teil länger auf der Straße gelebt haben – dringend notwendigen Plätze auf keinen Fall wegfallen, sondern müssen im Gegensatz bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dazu bedarf es eines mit dem Bezirk Oberbayern abgestimmten Programms.
gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Anne Hübner
Renate Kürzdörfer
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Simone Burger
Cumali Naz
Stadtratsmitglieder