Erhebliche zeitliche Verzögerung von Baumaßnahmen endlich beenden!

Aktualisiert am 21.01.2015

In einer Anfrage sollen die Hintergründe von deutlichen zeitlichen Verzögerungen bei Baumaßnahmen geklärt werden.

Anfrage
Derzeit ist auf mehreren Baustellen der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) festzustellen, dass sich die Bautätigkeit signifikant in die Länge zieht. Schuld daran sind angeblich neuerliche Ausschreibungen von Bauleistungen, die erforderlich waren, weil die ursprünglich beauftragten Firmen zwischenzeitlich Insolvenz anmeldeten. So mussten für die geplante Mittelpunktsbibliothek in Obergiesing sowohl die Fassadenarbeiten als auch die Arbeiten zur Freiflächenplanung neu vergeben werden. Beim Bau des Wohnhauses in der Baubergerstraße kommt es zu Verzögerungen, weil die beauftragte Dachdeckerfirma pleite ging.

Ich frage deshalb:

  1. In welchem Verfahren wurden die erneuten Ausschreibungen in den genannten Beispielen durchgeführt? Welche Verzögerungen zum ursprünglichen Zeitplan wurden dadurch verursacht?
  2. Wurden die rechtlichen Möglichkeiten zur Verkürzung der erneuten Ausschreibungsfristen vollständig ausgenutzt? Falls nicht, warum nicht?
  3. Handelt es sich bei diesem Vorgehen um das übliche Vorgehen der MGS?
  4. Wie oft treten Verzögerungen aufgrund von Insolvenzen ursprünglich beauftragter Firmen auf Baustellen, die die MGS verantwortet auf? Welche zeitliche Verzögerung tritt dadurch im Durchschnitt auf?

Begründung:
Zeitliche Verzögerungen gehen gerade im Baugewerbe oft mit erheblichen finanziellen
Folgekosten einher. So muss für die Mittelpunktsbibliothek 400.000 € mehr ausgegeben werden. Darüber hinaus wird die Nutzungsaufnahme deutlich verzögert, was bei einem Wohnhaus wie in der Baubergerstraße zu einer späteren Vermietung und somit auch zu geringeren Mieteinnahmen führt. Unvorhergesehene Ereignisse können passieren und Bautätigkeiten verzögern. Jedoch sieht das Vergaberecht Möglichkeiten, beispielsweise verkürzte Fristen, vor, um in begründeten Ausnahmefällen Zeitverzug durch wiederholte Ausschreibungen möglichst zu vermeiden. Diese Spielräume müssen auch von der MGS genutzt werden.

gez.

Alexander Reissl

Stadtratsmitglied