Erhöhung der zu entschädigenden Termine für die Mitglieder der Bezirksausschüsse

Aktualisiert am 12.12.2014

Die Möglichkeiten, eine Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung in Anspruch zu nehmen, sollen ausgeweitet werden.

Antrag
Für Mitglieder der Bezirksausschüsse wird die im Rahmen der Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung maximal abrechenbare Anzahl an Terminen wie folgt erhöht:

  • für Vorsitzende der Bezirksausschüsse: 72 Termine im Kalenderjahr
  • für sonstige Mitglieder der Bezirksausschüsse: 60 Termine im Kalenderjahr

Dies ist entsprechend in der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (BA-Satzung) zu ändern.

Begründung:
Die Mitglieder der Bezirksausschüsse (BA) leisten als Vertreter der Stadtbezirke einen bedeutungsvollen Beitrag zur Gestaltung der Münchner Stadtpolitik. Die Erörterung und Durchsetzung stadtteilbezogener Anliegen und Vorhaben erfordert dabei oftmals großen zeitlichen und materiellen Aufwand. Um diesen Aufwand der Ehrenamtsträger zu kompensieren, können gemäß BA-Satzung bisher maximal 60 Termine für BA-Vorsitzende sowie 48 Termine für sonstige BA-Mitglieder mit dem sog. Sitzungsgeld vergolten werden.
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass bei zahlreichen Bezirksausschüssen die beschriebene Begrenzung der Termine nicht mehr ausreicht, um über das Jahr verteilt die Belange der Stadtteile adäquat vertreten zu können.
Aus diesem Grunde ist die Obergrenze um durchschnittlich einen Termin pro Monat zu erhöhen.

gez.

Alexander Reissl
Hans Dieter Kaplan

für die SPD-Fraktion

Hans Podiuk
Dr. Alexander Dietrich

für die CSU-Fraktion