Erhöhung des Zuschusses für Gemeinschaftsveranstaltungen für die Beschäftigten der Stadtverwaltung

Aktualisiert am 26.03.2019

Antrag

Der Zuschuss für die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Jubiläumsfeier, etc.) der Landeshauptstadt München und deren Eigenbetrieben wird von derzeit 20 Euro pro Kalenderjahr erhöht.

Begründung

Durch sogenannte Gemeinschaftsveranstaltungen wird das betriebliche Zusammen-gehörigkeitsgefühl geweckt und gefördert. Die Begegnung im geselligen Rahmen lässt ein persönlicheres Verhältnis unter den Kolleginnen und Kollegen entstehen. Dies dient dem besseren gegenseitigen Verstehen und trägt so zu einem guten Betriebsklima bei.
Deshalb hatte die SPD-Stadtratsfraktion gefordert, bis zu drei Stunden bei der Teilnahme bei Gemeinschaftsveranstaltungen auf die Arbeitszeit anzurechnen. Im Januar 2015 wurde dann beschlossen, dass im Umfang von drei Stunden Arbeitszeiten für die Teilnahme an einer Gemeinschaftsveranstaltung anerkannt werden. Dies gilt auch für Beschäftigte, für die an diesem Tag keine Dienst- bzw. Arbeitspflicht besteht und die an der Gemeinschafts-veranstaltung teilnehmen.
Diese Anrechnung auf die Arbeitszeit hat sich bereits positiv ausgewirkt, denn die Teilnehmer*innenzahl ist um 8 % im Jahr 2017 gestiegen und liegt jetzt bei erfreulichen 63 %.
Seit 2008 beträgt der Zuschuss für eine teilnehmende Dienstkraft der Landeshauptstadt München an einer Gemeinschaftsveranstaltung der Landeshaupt 20 Euro pro Kalenderjahr. Es ist Zeit, dass dieser Zuschuss nach über zehn Jahren erhöht wird.

gez.

Bettina Messinger
Anne Hübner
Haimo Liebich
Christian Vorländer
Hans Dieter Kaplan

Stadtratsmitglieder