erneut: Golfplatz Thalkirchen

Aktualisiert am 29.10.2018

Antrag

Die Stadtverwaltung tauscht sich erneut mit dem Münchner Golfclub München e.V. aus und eruiert, welche Investitionen in welchem Zeitraum anstehen. Nach Prüfung des Investitionsvolumens prüft sie erneut eine mittel- bis langfristige Verlängerung des Erbbaurechtsvertrag, damit der Sportverein eine ausreichende Planungssicherheit hat.

Auch die Nutzungsbedingungen und Informationen über die Öffnung der Fläche für die Allgemeinheit werden im Hinblick auf die anhaltende bauliche Verdichtung mit dem Verein erörtert, so dass dies einer Verlängerung des Vertrag über 2024 hinaus nicht entgegen steht.

Begründung

Dem Stadtratsantrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.10.2017 für eine Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags von 25 Jahren wurde nicht entsprochen. Dies erfolgte mit Verweis auf die Investitionssumme (von unter 50.000 Euro), die freizuhaltende Inanspruchnahme als Freifläche und die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.

Bei einem Ortstermin konnte sich die SPD-Stadtratsfraktion über die aktuellen Bemühungen des Sportvereins um den Golfsport, aber auch um naturschutzrechtliche Belange vom Baumschutz bis hin zur Biotoppflege auf dem Gelände informieren. Bereits jetzt dienen viele Flächen auf dem Gelände als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und ist gleichzeitig ein innerstädtisches Erholungsgebiet für Sportlerinnen und Sportler. Das Gelände steht auch der Allgemeinheit zur Verfügung.

Nach Klärung der offenen Fragen bitten wir um erneute Prüfung, ob die Vertragslaufzeit über 2024 hinaus verlängert und somit langfristige Investitionen ermöglicht werden können.

gez.
Verena Dietl
Kathrin Abele
Christian Müller
Cumali Naz
Julia Schönfeld-Knor
Birgit Volk

Stadtratsmitglieder