Erste Erfahrungen mit der Steuerbefreiung bei Ablegen des Hundeführerscheins
Aktualisiert am 10.11.2014
Mit einer Anfrage will die SPD-Fraktion herausfinden, welche Auswirkungen die seit Mai geltende Verordnung hat.
Anfrage
Seit dem 1. Mai 2014 gibt es eine neue Verordnung zum Halten von Hunden in München. Seitdem gibt es auch die Möglichkeit, nach Ablegen eines Hundeführerscheins, für ein Jahr von der Hundesteuer befreit zu werden.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, folgende Fragen zum Thema Hundeführerschein zu beantworten:
- Ist diese Möglichkeit der Steuerbefreiung nach Ablegen eines Hundeführerscheins bei den Hundebesitzern bekannt? Wie wurde sie beworben (bspw. Zamperl-App)?
- Haben sich Hundebesitzer nach dieser Steuerbefreiung erkundigt?
- Gibt es ein Formular zur Beantragung der Steuerbefreiung? Falls nein, warum wird ein solches Formular zur Vereinfachung des Antrags bisher noch nicht angeboten?
- Welche Unterlagen müssen eingereicht werden, um eine Steuerbefreiung zu beantragen?
- Wie viele Anträge auf Steuerbefreiung wurden bislang gestellt?
- Wie vielen Hundebesitzern wurde eine Steuerbefreiung gewährt?
- Wie vielen Hundebesitzern wurde die Steuerbefreiung verweigert? Was waren die Gründe?
gez.
Bettina Messinger
Hans Dieter Kaplan
Stadtratsmitglieder