Erteilung von Genehmigungen für die Aufteilung in Wohnungseigentum in Erhaltungssatzungsgebieten

Aktualisiert am 19.05.2015

Die SZ berichtete in ihrer Ausgabe vom 18.05.2015, dass GBW-Wohnungen an der Ecke Rhein-/Mainzer Straße in Wohneigentum umgewandelt und nun als Eigentumswohnungen verkauft werden sollen.

Anfrage

Deshalb fragen wir:

  1. Ist es richtig, dass das Amt für Wohnen und Migration für die GBW-Wohnungen eine Genehmigung zur Aufteilung in Wohnungseigentum erteilt hat?

  2. Falls ja, mit welcher Begründung und unter welchen Auflagen wurde diese Genehmigung erteilt?

gez.
Beatrix Zurek
Christian Müller
Simone Burger
Anne Hübner
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Verena Dietl
Cumali Naz
Heide Rieke
Stadtratsmitglieder