Erteilung von Genehmigungen für die Aufteilung in Wohnungseigentum in Erhaltungssatzungsgebieten
Aktualisiert am 19.05.2015
Die SZ berichtete in ihrer Ausgabe vom 18.05.2015, dass GBW-Wohnungen an der Ecke Rhein-/Mainzer Straße in Wohneigentum umgewandelt und nun als Eigentumswohnungen verkauft werden sollen.
Anfrage
Deshalb fragen wir:
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Ist es richtig, dass das Amt für Wohnen und Migration für die GBW-Wohnungen eine Genehmigung zur Aufteilung in Wohnungseigentum erteilt hat?
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Falls ja, mit welcher Begründung und unter welchen Auflagen wurde diese Genehmigung erteilt?
gez.
Beatrix Zurek
Christian Müller
Simone Burger
Anne Hübner
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Verena Dietl
Cumali Naz
Heide Rieke
Stadtratsmitglieder