Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – Informationen an die Sportvereine

Aktualisiert am 15.05.2018

Die Stadtverwaltung wird gebeten, gemeinsam mit dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) die Münchner Sportvereine über die neue Verordnung/das neue Gesetz, aber auch über die jeweiligen AnsprechpartnerInnen zu informieren.

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten, gemeinsam mit dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) die Münchner Sportvereine über die neue Verordnung/das neue Gesetz, aber auch über die jeweiligen AnsprechpartnerInnen zu informieren.

Diese Information kann zum Beispiel mit einer E-Mail oder einem Brief an die Vereine mit den entsprechenden Links und AnsprechpartnerInnen erfolgen.

Begründung

Die EU-DSGVO und das BDSG (neu) werden am 25. Mai 2018 anwendbar. Sportvereine benötigen daher zeitnah gute und übersichtliche Informationen.

Die Sportvereine müssen genau wissen, ab welcher Personenzahl und welchen genauen Tätigkeiten neue rechtliche Grundlagen vorliegen. Es drohen schlimmstenfalls Ermahnungen bis hin zu sogar Bußgeldern, die vermieden werden können.

Bereits jetzt gibt es einen zuständigen Landesbeauftragten, das Landesamt für Datenschutzaufsicht sowie juristische Beratungen beim BLSV. Die Sportvereine sollen hierüber informiert werden.

gez.
Verena Dietl
Kathrin Abele
Haimo Liebich
Christian Müller
Cumali Naz
Julia Schönfeld-Knor
Birgit Volk
Stadtratsmitglieder