Fahrradstraßen auch bei Radverbindungen innerhalb eines Viertels ausweisen
Aktualisiert am 29.11.2019
Antrag
Anträge von Bezirksausschüssen auf die Ausweisung neuer Fahrradstraßen sind – entgegen der gängigen Praxis – jeweils auch dann zu prüfen und, soweit verkehrsrechtlich vertretbar einzurichten, wenn sie nicht Bestandteil einer ausgewiesenen Radhaupt- oder -nebenroute sind. Voraussetzung einer solchen Fahrradstraße soll dabei sein, dass diese von vielen Radfahrer*innen genutzt wird und eine sinnvolle Route im Viertel darstellt.
Begründung
Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen werden Qualität, Verkehrssicherheit und Attraktivität von Radverkehrsverbindungen erhöht. In den vergangenen Jahren hat die Landeshauptstadt München die Ausweisung von Fahrradstraßen deutlich vorangetrieben.
Nach der Straßenverkehrsordnung kommen Fahrradstraßen immer dann in Betracht, wenn der Radverkehr dort die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.
Die aktuelle Praxis der Landeshauptstadt München sieht jedoch vor, dass die Ausweisung von Fahrradstraßen zusätzlich zu den vorgenannten Bedingungen auch noch Teil einer Radhaupt- oder -nebenroute sein muss. Ziel dieses Vorgehens, ist die Bündelung des Radverkehrs, was selbstverständlich ein sinnvolles und nachvollziehbares Anliegen ist. Es kann aber trotzdem im Einzelfall sinnvoll sein, eine Straße, die von vielen Radfahrer*innen innerhalb eines Viertels genutzt wird, auch dann als Fahrradstraße auszuweisen, wenn diese eine sinnvolle Verbindung nur für das betroffene Stadtviertel ist, beispielsweise die unmittelbare Zuwegung zu einem Schulgelände.
gez.
Bettina Messinger
Verena Dietl
Christian Vorländer
Jens Röver
Gerhard Mayer
Renate Kürzdörfer
Haimo Liebich
Marian Offman
Kathrin Abele
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Stadtratsmitglieder