Faschingsgesellschaften fördern!

Aktualisiert am 11.12.2019

Antrag

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, den Münchner Faschingsgesellschaften eine Förderung i.H.v. 25.000 Euro für die Inanspruchnahme von technischen Dienstleistungen zur Verfü­gung zu stellen.

Diese Mittel sind bereits in der Faschingssaison 2020 bereitzustellen und nach Möglichkeit aus Rest­mitteln des Referates für Arbeit und Wirtschaft zu finanzieren.

Begründung

Faschingsgesellschaften verfolgen i.d.R. ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, nämlich den der Förderung des Brauchtums (Erhaltung des Faschingsbrauches).

Insbesondere während der Faschingssaison bestreiten diese Gesellschaften dabei zahlreiche, oft öffentliche Auftritte bei denen technische Ausstattung, wie bspw. Mikrofonanlagen, benötigt wird. Die Faschingsgesellschaften verfügen meist nicht über eigene Ausrüstung, aber auch nicht über genü­gend finanzielle Mittel, um entsprechende technische Dienstleistungen einkaufen zu können.

gez.
Jens Röver
Klaus Peter Rupp
Verena Dietl
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Christian Vorländer

Stadtratsmitglieder