Finanzierung der Integrationskosten

Aktualisiert am 22.08.2016

Vereinbarung von Bund und Ländern Darstellung der Inhalte und mögliche Folgen für die Landeshauptstadt München

Antrag

Das Sozialreferat wird gebeten, dem Stadtrat die Eckpunkte der Vereinbarung von Bund und Ländern zur Finanzierung der Integrationskosten vorzustellen und dabei insbesondere mögliche Folgen für die Landeshauptstadt München aufzuzeigen.

Begründung:

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass sich Bund und Länder nun über die Integrationskosten verständigt haben. Durch die künftige Änderung der Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern soll in den Jahren 2016, 2017 und 2018 der Umsatzsteueranteil der Länder konstant um 2 Mrd. Euro zu Lasten des Bundes erhöht werden, ebenso will der Bund in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 0,5 Mrd. Euro zur Förderung des Wohnungsbaus zur Verfügung stellen. Bis Mitte 2018 sind weitere Anschlussregelungen unter Berücksichtigung der Entwicklung der Flüchtlingslage vorgesehen.

Die Vereinbarung orientiert sich nicht an der Zahl der vor Ort zu integrierenden Flüchtlinge, dies kann mit Blick auf die Umsetzung der „Wohnsitzauflage“ und aufgrund der Binnenmigration von Flüchtlingen weitere Probleme aufwerfen. Derzeit ist unklar, welche Kosten zu den Integrationskosten zählen (z. B. Schulerweiterungen) und welche „Höhe“ der Integrationsausgaben als „angemessen“ gelten.

Da Integration vor Ort stattfindet, leisten Städte, wie die Landeshauptstadt München einen Großteil der Arbeit. Wir erwarten, dass die Länder das Geld schnell an die Kommunen weitergeben und weitere gezielte Entscheidungen mit Blick auf die Integration treffen. Hierzu gehört für uns auch die finanzielle Unterstützung der Kommunen für den Bau und die Ausstattung von Schulräumen sowie für Sozialarbeiter, Dolmetscher und für Sprachförderprogramme.

gez.

Christian Müller
Simone Burger
Verena Dietl
Anne Hübner
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Kathrin Abele
Haimo Liebich
Cumali Naz
Julia Schönfeld-Knor
Birgit Volk

Stadtratsmitglieder