Förderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern in Kindertageseinrichtungen während des Asylverfahrens
Aktualisiert am 15.05.2019
Antrag
Das Referat für Bildung und Sport wird gebeten, für die Träger von Kindertageseinrichtungen sicherzustellen, dass behinderten und von Behinderung bedrohte Kinder, deren Eltern noch über keinen anerkannten und damit für die Inklusion und Integration in Kindertageseinrichtungen gesetzlich notwendigen Asylstatus verfügen, auch ausreichend gefördert werden können.
Begründung
Kinder geflüchteter Eltern haben oft einen erhöhten Förderbedarf, der insbesondere aus den Umständen ihrer Flucht resultiert. Solange die Familien aber keinen Status als anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber haben, ist es für die Träger entsprechender Kindertageseinrichtungen aber oft nicht möglich, den notwendigen Förderbedarf zu finanzieren. Dem sollte im Interesse der Kinder Abhilfe geschaffen werden.
gez.
Christian Müller
Julia Schönfeld-Knor
Verena Dietl
Kathrin Abele
Cumali Naz
Haimo Liebich
Birgit Volk
Stadtratsmitglieder