Gehwegparken rechtssicher regeln
Aktualisiert am 26.11.2025
ANTRAG
Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie das bislang geduldete „Gehwegparken“ (mit 2 Reifen auf dem Gehweg) in den betreffenden Straßen in München stadtweit rechtssicher, einheitlich und pragmatisch geregelt werden kann.
Dabei soll das sogenannte Gehwegparken überall dort legalisiert werden, wo für den Fußverkehr eine verbleibende Gehwegbreite von mindestens 1,60 Metern, wenn möglich mehr, gewährleistet werden kann.
Wo dies aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht möglich ist, sollen Einzellösungen für die jeweils betroffenen Straßen erarbeitet werden. Diese sind dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorzulegen.
Mögliche Maßnahmen können insbesondere sein:
• die Einführung von verkehrsberuhigten Bereichen,
• die Anordnung einseitigen Parkens,
• oder andere verkehrsorganisatorische Lösungen, die Parkmöglichkeiten und Barrierefreiheit in Einklang bringen.
Pilothaft soll das Mobilitätsreferat in den Stadtbezirken Laim und Moosach beginnen und dem Stadtrat dann anschließend Bericht erstatten.
BEGRÜNDUNG
In den letzten Monaten häufen sich Fälle, in denen das Gehwegparken – selbst dort, wo es seit Jahrzehnten üblich und bisher geduldet war – mit hohen Bußgeldern geahndet wird. Diese neue Praxis sorgt vielerorts für Verunsicherung und Verärgerung bei den Anwohnerinnen und Anwohnern bis hin zu Streit in ehemals friedlichen Nachbarschaften.
Gleichzeitig ist in dicht bebauten Stadtvierteln der Parkdruck hoch. Wenn dort zusätzlich das bisher geduldete Gehwegparken untersagt wird, finden viele Bürgerinnen und Bürger kaum mehr einen Stellplatz. Diese Situation führt zunehmend zu sozialen Spannungen innerhalb von Nachbarschaften. Über digitale Meldeplattformen werden ganze Straßenzüge angezeigt, was das nachbarschaftliche Miteinander massiv belastet.
Eine praxisnahe und bürgerfreundliche Lösung ist daher dringend erforderlich. Ziel muss sein, eine gerechte Balance zwischen Mobilität, Barrierefreiheit und Lebenswirklichkeit zu schaffen.
Selbstverständlich müssen dabei die Durchfahrtsbreiten für Rettungsfahrzeuge und die
Zugänglichkeit für die Müllabfuhr jederzeit gewährleistet bleiben. Auch die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen, Kinderwägen oder Rollatoren darf nicht eingeschränkt werden.
In anderen Bereichen – etwa bei Freischankflächen – wird eine Restgehwegbreite von 1,60 m als ausreichend betrachtet. Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt und sollte auch beim Gehwegparken Anwendung finden.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum aktuell das Parken nur bei einer verbleibenden Gehwegbreite von über 2,50 m erlaubt wird oder in neuen Parklizenzgebieten kein Gehwegparken mehr vorgesehen ist – selbst dort, wo dies räumlich möglich wäre.
Die Landeshauptstadt München muss daher eine klare, einheitliche und bürgerorientierte Regelung schaffen, die den Bedürfnissen der Anwohner ebenso gerecht wird wie den Anforderungen an Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit. Ziel ist es, klare und einheitliche Regelungen für Bürgerinnen und Bürger, Polizei und Verwaltung zu schaffen. Bürgerinnen und Bürger sollen eindeutig erkennen können, wo Gehwegparken erlaubt ist und wo nicht – um unnötige Bußgelder zu vermeiden. Die Polizei soll Rechtssicherheit darüber haben, wo sie einschreiten muss und wo Gehwegparken ausdrücklich zulässig ist.
SPD-Fraktion
Verena Dietl
Anne Hübner
Barbara Likus
Lars Mentrup
Roland Hefter
Mitglieder des Stadtrates

