Geschotterte Steingärten Münchner Freiflächengestaltungssatzung konkretisieren

Aktualisiert am 27.02.2020

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, folgende Sachverhalte zu bewerten:

  1. Hat sich die Münchner Freiflächengestaltungssatzung bewährt, insbesondere mit Blick auf die Ziele „Klimaschutz und Erhalt der Biodiversität“?

  2. Muss bei der Einreichung von Bauanträgen öfters eingegriffen werden, da eben keine ausreichende Begrünung geplant wird, sondern sogenannte Schottergärten?

  3. Wäre es sinnvoll, unsere Freiflächengestaltungssatzung in § 3 „Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke“ mit folgenden Satz zu konkretisieren:
    „Nicht zulässig sind insbesondere geschotterte Steingärten.“

Bei dieser Gelegenheit sollten auch die anderen Regelungen der Münchner Freiflächengestaltungs-satzung einer Überprüfung unterzogen werden. Beispielsweise könnten die Vorschriften zur Gestaltung von Flachdächern, Außenwänden sowie von Mülleinhausungen konkretisiert bzw. intensiviert werden, sodass auch hier mehr naturnahe Flächen erzeugt werden.

Sollte eine Anpassung der Münchner Freiflächengestaltungssatzung zweckmäßig sein, so ist zudem zu prüfen, inwieweit ein Förderprogramm aufgelegt bzw. bestehende Fördermöglichkeiten ausgeweitet werden können, sodass dazu animiert wird, die dann neuen Satzungsziele auch im Bestand zu erreichen.

Begründung

Geschotterte Steingärten sind leider in Mode gekommen, da sie sehr pflegeleicht sind.
Mit Blick auf den Klimaschutz und den Erhalt der Artenvielfalt sind derartige Flächen jedoch weniger wünschenswert – sie speichern Wärme und geben diese über einen längeren Zeitraum wieder ab. Anders als begrünte und bepflanzte Flächen beeinflusst dies die unmittelbare Umgebung – das sog. Mikroklima – negativ. Zudem sind geschotterte Flächen auf Dauer für die Ansiedlung von Pflanzen und Kleinstlebewesen verloren und verschärfen dadurch das fortschreitende Insektensterben.
Die Landeshauptstadt München beugt dieser Entwicklung schon lange vor, denn die städtische Freiflächengestaltungssatzung gibt es bereits seit 1996. Diese regelt seit jeher unter anderem, dass bei Bebauung von Grundstücken keine Steinwüsten rund um das Haus angelegt werden dürfen, sondern dass Begrünung und Bepflanzung zu erfolgen haben.

Andere Städte, wie bspw. Erlangen, orientieren sich nun an der Münchner Freiflächengestaltungs-satzung, um im jeweils eigenen Bereich darauf hinzuwirken, dass künftig keine „geschotterten Steingärten und Gebäude ohne Grünbereiche“ geplant werden.

Diese begrüßenswerte Entwicklung sollten wir zum Anlass nehmen, unsere eigene Satzung auf Nachbesserungspotential zu überprüfen. Dort, wo es nötig ist, sollten Regelungen deutlicher herausgestellt und konkretisiert werden. Zudem sollten die bestehenden Regelungen auf ihre Wirksamkeit untersucht und ggf. zeitgemäß angepasst bzw. ergänzt werden. Beispielsweise könnten Flächenmaße genauer angeschaut werden. Auch das Einbeziehen von Unterstellmöglichkeiten und Boxen für Müllcontainer – wie es Erlangen praktiziert – erscheint sehr sinnvoll.

Um auch die bereits bestehende Bebauung zu erreichen, sollte geprüft werden, wie die notwendigen Veränderungen an Häusern und in Wohngebieten gefördert werden können. Hierfür könnte sich anbieten, das städtische Förderprogramm (zur) Energieeinsparung zu nutzen.

München hat sich zum Ziel gesetzt, bereits im Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Die Anpassung unserer Freiflächengestaltungssatzung könnte einen wertvollen Beitrag bei der Erreichung dieses ambitionierten Zieles leisten.

gez.
Bettina Messinger
Heide Rieke
Anne Hübner
Simone Burger
Hans Dieter Kaplan

Stadtratsmitglieder