Gesetzliche Neuregelungen zur Zweckentfremdung

Aktualisiert am 23.06.2016

Die Rathaus-SPD will eine Verschärfung der Rechtsgrundlage

Antrag

Die Stadt München setzt sich dafür ein, dass eine rasche Verlängerung und Novellierung des Bayerischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum erfolgt.

Dabei sollen vor allem folgende Aspekte zum Tragen kommen:

  • Eine Erweiterung der Auskunftsrechte der Verwaltung.
  • Eine Erweiterung der Tatbestände der Ordnungswidrigkeit.
  • Die Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 €.
  • Die Möglichkeit eines schnellen Einschreitens aufgrund der Eilbedürftigkeit des zweckentfremdungsrechtlichen Verfahrens sowie die Klärung von Möglichkeiten einer Räumung.
  • Die Ausdehnung des Zweckentfremdungsrechts auf alle Wohnungen.

Begründung:

Das Bayerische Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum tritt mit Ablauf des 30.06.2017 außer Kraft. Es muss schnellstens eine Nachfolgeregelung angegangen werden, die eine praktikable und nachdrücklichere Verfolgung der Zweckentfremdung als bisher ermöglicht.

gez.

Christian Müller
Beatrix Zurek
Christian Amlong
Simone Burger
Anne Hübner
Hans Dieter Kaplan
Bettina Messinger
Alexander Reissl
Christian Vorländer

Stadtratsmitglieder