Getrennte Ampeln für Fußgänger- und Radverkehr

Aktualisiert am 16.01.2019

Antrag

Dem Stadtrat wird dargestellt, wie der Stand der Umrüstungen zu getrennten Signalanlagen für den Fuß- und Radverkehr ist. Weiter wird dem Stadtrat berichtet, wie die weitere Umsetzung des Stadtratsbeschlusses (Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in München vom Februar 2018) zur Ziffer 12.2 erfolgen soll.

Begründung

Im Januar 2018 hat der Münchner Stadtrat aufgrund eines Änderungsantrages zum Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in München u. a. Folgendes beschlossen:

„Das Kreisverwaltungsreferat und das Baureferat werden beauftragt, Signalanlagen im Stadtgebiet so umzurüsten und Kreuzungen so umzubauen, dass eine vom Fußgänger getrennte Signalisierung für Radfahrende erfolgen kann. Dies kann Zug um Zug entstehen.“

Nach einer Gesetzesänderung gelten ab 2017 Ampeln für den Fahrverkehr auch für Radfahrende – egal ob sie auf der Fahrbahn fahren oder auf einem Radweg. Nach Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen müssen sie sich nicht mehr richten. Der Gesetzgeber erkannte damit an, dass RadfahrerInnen ein Fahrzeug lenken und keine FußgängerInnen sind. Radfahren könnte so schneller, komfortabler und sicherer werden. München hat häufig den einfachen und schnelleren Weg gewählt, aus Fußgängerampeln kombinierte Fußgänger- und Radfahrerampeln zu machen (mit gemeinsamer Streuscheibe). Dann gilt dieses Signal. Diese Regelung widerspricht dem Sinn der StVO-Änderung nach Ampelphasen, die dem jeweiligen Verkehrsmittel angemessen sind. Deshalb sollen die Signalanlagen Zug für Zug mit eigenen Ampelschaltungen umgerüstet werden, wie der Stadtrat bereits aufgrund eines Änderungsantrages der SPD beschlossen hat.

gez.

Bettina Messinger
Heide Rieke
Kathrin Abele
Christian Vorländer
Gerhard Mayer
Haimo Liebich
Hans Dieter Kaplan
Jens Röver
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Klaus Peter Rupp

Stadtratsmitglieder